zurückEinzelansichtvor

1. Korinther - Kapitel 7

1 Nun zu dem, was ihr mir geschrieben habt. Ihr sagt: 'Es ist gut für einen Mann, überhaupt keine sexuelle Beziehung zu einer Frau zu haben. 2 Meine Antwort ist: Um sexuelle Unmoral zu vermeiden, sollte jeder Mann seine Ehefrau haben und jede Frau ihren Ehemann. 3 Der Mann soll der Frau die eheliche Pflicht erfüllen, aber auch die Frau dem Mann. 4 Die Frau verfügt nicht über ihren Körper, sondern der Mann, ebenso aber verfügt auch der Mann nicht über seinen Körper, sondern die Frau. 5 Verweigert euch einander nicht - höchstens für eine begrenzte Zeit und im gegenseitigen Einverständnis, wenn ihr für das Gebet frei sein wollt. Aber danach sollt ihr wieder zusammenkommen, damit euch der Satan nicht verführt, weil ihr euch ja doch nicht enthalten könnt. 6 Ich sage das als Zugeständnis, nicht als Gebot. 7 Ich wünschte zwar, alle Menschen wären so wie ich, doch der eine hat diese Gabe von Gott, der andere jene. (Matthäus 19.22) 8 Zu den Unverheirateten und Witwen sage ich: Es ist gut, wenn sie ehelos bleiben wie ich. 9 Wenn sie aber nicht enthaltsam leben können, dann sollen sie heiraten. Das ist besser, als vor Begierde zu brennen. (1. Timotheus 5.14) 10 Für die Verheirateten aber gilt ein Gebot - es stammt nicht von mir, sondern vom Herrn: Eine Frau soll sich nicht von ihrem Mann scheiden lassen. (Matthäus 5.32) 11 Hat sie sich aber doch von ihm getrennt, dann soll sie unverheiratet bleiben oder sich wieder mit ihm versöhnen. Auch ein Mann darf seine Frau nicht verstoßen. 12 Den anderen aber sage ich - hier habe ich kein Wort des Herrn: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, die weiter bei ihm bleiben will, so soll er sich nicht von ihr trennen. 13 Dasselbe gilt für eine gläubige Frau, die einen ungläubigen Mann hat: Wenn er weiter bei ihr bleiben will, soll sie sich nicht von ihm trennen. 14 Denn der ungläubige Ehemann ist durch die Frau in die Nähe Gottes gebracht und die ungläubige Frau ist durch den Bruder in die Nähe Gottes gebracht. Sonst müsstet ihr ja auch eure Kinder als fern von Gott betrachten. Nun aber sind auch sie in die Nähe Gottes gebracht. (Römer 11.16) 15 Wenn aber der ungläubige Partner auf einer Trennung besteht, dann willigt in die Scheidung ein. Der Bruder oder die Schwester ist in diesem Fall nicht sklavisch an die Ehe gebunden. Gott hat uns doch zu einem Leben in Frieden berufen! (Römer 14.19) 16 Wie willst du denn wissen, Frau, ob du deinen Mann zu Christus führen und retten kannst? Oder weißt du, Mann, etwa, dass dir das bei deiner Frau gelingt? (1. Petrus 3.1) 17 Grundsätzlich soll jeder so leben, wie der Herr es ihm zugemessen hat, das heißt, er soll da bleiben, wo Gottes Ruf ihn traf. So ordne ich es in allen Gemeinden an. 18 Wenn einer beschnitten war, als er berufen wurde, soll er nicht versuchen, seine Beschneidung rückgängig zu machen. Wenn er nicht beschnitten war, soll er sich auch nicht beschneiden lassen. 19 Die Beschneidung hat keinen Wert an sich und das Unbeschnittensein auch nicht. Was zählt, ist das Halten der Gebote Gottes. (Galater 5.6) (Galater 6.15) 20 Jeder soll in dem Stand bleiben, in dem er berufen wurde. 21 Wenn du Sklave warst, als Gott dich berief, mach dir nichts daraus. Wenn du aber tatsächlich frei werden kannst, nutze die Gelegenheit umso lieber. 22 Denn wer als Sklave in die Gemeinschaft des Herrn gerufen wurde, ist ein Freigelassener des Herrn, und wer als Freier berufen wurde, ist ein Sklave von Christus. (Epheser 6.6) (Philemon 1.16) 23 Gott hat einen hohen Preis für euch bezahlt. Macht euch also nicht zu Sklaven von Menschen! (1. Korinther 6.20) 24 Liebe Geschwister, jeder soll in Verantwortung vor Gott in dem Stand leben, in dem er berufen wurde. 25 Nun zu den Unverheirateten: Ich habe hier kein Gebot des Herrn, aber ich gebe euch einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht hat. 26 Wenn ich an die gegenwärtige Not denke, meine ich, es ist besser, unverheiratet zu bleiben. (1. Korinther 10.11) 27 Bist du aber schon mit einer Frau verbunden, dann versuche nicht, dich von ihr zu lösen. Bist du allerdings noch frei, dann suche keine Frau. 28 Wenn du aber doch heiratest, sündigst du nicht, und auch ein junges Mädchen sündigt nicht, wenn es heiratet. Freilich werden solche dann in ihrem irdischen Leben manchen Bedrängnissen ausgesetzt sein, und das würde ich euch gern ersparen. 29 Denn ich sage euch, Brüder, die Zeit ist kurz bemessen: In Zukunft sollten die, die Frauen haben, so sein, als hätten sie keine. (Lukas 14.26) (Römer 13.11) 30 Wer weint, soll sich nicht von Trauer überwältigen lassen, und wer fröhlich ist, nicht von Freude. Wer einkauft, rechne damit, es nicht zu behalten, 31 und wer sich die Welt zunutze macht, sich von ihr zu verabschieden. Denn die Welt in ihrer jetzigen Gestalt wird vergehen. (1. Johannes 2.15-17) 32 Ich möchte, dass ihr euch keine unnötigen Sorgen machen müsst. Der Unverheiratete sorgt sich um die Angelegenheiten des Herrn - wie er dem Herrn gefallen kann; 33 der Verheiratete sorgt sich um die Angelegenheiten der Welt - wie er der Frau gefallen kann - (Lukas 14.20) 34 und so zieht es ihn nach beiden Seiten. Ebenso ist es mit der alleinstehenden oder einer noch ledigen Frau: Sie sorgen sich um die Angelegenheiten des Herrn - dass sie mit Körper und Geist für ihn da sind. Die verheiratete Frau aber sorgt sich um die Angelegenheiten der Welt - wie sie ihrem Mann gefallen kann. 35 Ich sage das zu eurem Besten und nicht, um euch eine Schlinge um den Hals zu legen. Ihr sollt vielmehr mit allem Anstand leben und ohne Ablenkung treu für den Herrn da sein können. 36 Wenn jemand denkt, er handelt unschicklich an seiner Verlobten, wenn sie über die Jahre der Reife hinauskommt und meint, er müsste sie heiraten, dann soll er tun, was er will; er sündigt nicht. 37 Wer aber in seinem Herzen fest bleibt, weil er sich in der Gewalt hat, und nicht von seinem Verlangen bedrängt wird, wer also in seinem Herzen entschlossen ist, seine Verlobte unberührt zu lassen, der handelt richtig. 38 Also: Wer seine Verlobte heiratet, handelt gut; doch wer sie nicht heiratet, handelt besser. 39 Eine Frau ist gebunden, so lange ihr Mann lebt. Wenn er stirbt, ist sie frei zu heiraten, wen sie will. Es muss nur in Verbindung mit dem Herrn geschehen. (Römer 7.2) 40 Doch ist sie glücklicher zu preisen, wenn sie bleibt, wie sie ist. Das ist jedenfalls meine Meinung, aber ich denke, dass ich ja auch den Geist Gottes habe.

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 48

Die Aufteilung des Landes

1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser, 3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil; 4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil; 5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil; 6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil; 7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil. 8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen. (Hesekiel 45.1) 9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein. 10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen. 11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen. (Hesekiel 44.15) 12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten. 13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen. 14 Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. 15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. 18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden. 20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben. 21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. (Hesekiel 45.7) 22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. 23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen; 24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil; 25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil; 26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil; 27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil; 28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen. (Hesekiel 47.19) 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR. 30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt, 31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. 33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon. 34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali. 35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!» (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)