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Sprüche - Kapitel 8

Einladung und Verheißung der Weisheit

1 Ruft nicht die Weisheit, und die Klugheit läßt sich hören? (Sprüche 1.20) 2 Öffentlich am Wege und an der Straße steht sie. 3 An den Toren bei der Stadt, da man zur Tür eingeht, schreit sie: 4 O ihr Männer, ich schreie zu euch und rufe den Leuten. 5 Merkt, ihr Unverständigen, auf Klugheit und, ihr Toren, nehmt es zu Herzen! 6 Höret, denn ich will reden, was fürstlich ist, und lehren, was recht ist. 7 Denn mein Mund soll die Wahrheit reden, und meine Lippen sollen hassen, was gottlos ist. 8 Alle Reden meines Mundes sind gerecht; es ist nichts Verkehrtes noch falsches darin. 9 Sie sind alle gerade denen, die sie verstehen, und richtig denen, die es annehmen wollen. 10 Nehmet an meine Zucht lieber denn Silber, und die Lehre achtet höher denn köstliches Gold. (Sprüche 3.14) 11 Denn Weisheit ist besser als Perlen; und alles, was man wünschen mag, kann ihr nicht gleichen. 12 Ich, Weisheit, wohne bei der Klugheit und weiß guten Rat zu geben.
13 Die Furcht des HERRN haßt das Arge, die Hoffart, den Hochmut und bösen Weg; und ich bin feind dem verkehrten Mund. (Sprüche 6.12) 14 Mein ist beides, Rat und Tat; ich habe Verstand und Macht. 15 Durch mich regieren die Könige und setzen die Ratsherren das Recht. (Prediger 10.16) (Sprüche 16.12) 16 Durch mich herrschen die Fürsten und alle Regenten auf Erden. 17 Ich liebe, die mich lieben; und die mich frühe suchen, finden mich. 18 Reichtum und Ehre ist bei mir, währendes Gut und Gerechtigkeit. 19 Meine Frucht ist besser denn Gold und feines Gold und mein Ertrag besser denn auserlesenes Silber. 20 Ich wandle auf dem rechten Wege, auf der Straße des Rechts, 21 daß ich wohl versorge, die mich lieben, und ihre Schätze vollmache.

Die Weisheit als Gottes Liebling

22 Der HERR hat mich gehabt im Anfang seiner Wege; ehe er etwas schuf, war ich da. (Hiob 28.27)
23 Ich bin eingesetzt von Ewigkeit, von Anfang, vor der Erde. 24 Da die Tiefen noch nicht waren, da war ich schon geboren, da die Brunnen noch nicht mit Wasser quollen. 25 Ehe denn die Berge eingesenkt waren, vor den Hügeln war ich geboren, 26 da er die Erde noch nicht gemacht hatte und was darauf ist, noch die Berge des Erdbodens. 27 Da er die Himmel bereitete, war ich daselbst, da er die Tiefe mit seinem Ziel faßte. (Hiob 26.10) 28 Da er die Wolken droben festete, da er festigte die Brunnen der Tiefe, 29 da er dem Meer das Ziel setzte und den Wassern, daß sie nicht überschreiten seinen Befehl, da er den Grund der Erde legte: (Hiob 38.10-11) (Psalm 104.9) 30 da war ich der Werkmeister bei ihm und hatte meine Lust täglich und spielte vor ihm allezeit 31 und spielte auf seinem Erdboden, und meine Lust ist bei den Menschenkindern. (5. Mose 33.3) 32 So gehorchet mir nun, meine Kinder. Wohl denen, die meine Wege halten!
33 Höret die Zucht und werdet weise und lasset sie nicht fahren. 34 Wohl dem Menschen, der mir gehorcht, daß er wache an meiner Tür täglich, daß er warte an den Pfosten meiner Tür. 35 Wer mich findet, der findet das Leben und wird Wohlgefallen vom HERRN erlangen. (Sprüche 3.2) 36 Wer aber an mir sündigt, der verletzt seine Seele. Alle, die mich hassen, lieben den Tod.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.