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Sprüche - Kapitel 7

Der Weg der Unzucht

1 Mein Kind, behalte meine Rede und verbirg meine Gebote bei dir. 2 Behalte meine Gebote, so wirst du leben, und mein Gesetz wie deinen Augapfel. 3 Binde sie an deine Finger; schreibe sie auf die Tafel deines Herzens. (Sprüche 3.3) 4 Sprich zur Weisheit: "Du bist meine Schwester", und nenne die Klugheit deine Freundin, 5 daß du behütet werdest vor dem fremden Weibe, vor einer andern, die glatte Worte gibt. (Sprüche 2.16) 6 Denn am Fenster meines Hauses guckte ich durchs Gitter
7 und sah unter den Unverständigen und ward gewahr unter den Kindern eines törichten Jünglings, 8 der ging auf der Gasse an einer Ecke und trat daher auf dem Wege bei ihrem Hause, 9 in der Dämmerung, am Abend des Tages, da es Nacht ward und dunkel war. 10 Und siehe, da begegnete ihm ein Weib im Hurenschmuck, listig, 11 wild und unbändig, daß ihr Füße in ihrem Hause nicht bleiben können. 12 Jetzt ist sie draußen, jetzt auf der Gasse, und lauert an allen Ecken. 13 Und erwischte ihn und küßte ihn unverschämt und sprach zu ihm: 14 Ich habe Dankopfer für mich heute bezahlt für meine Gelübde. (3. Mose 3.3-4) 15 Darum bin herausgegangen, dir zu begegnen, dein Angesicht zu suchen, und habe dich gefunden. 16 Ich habe mein Bett schön geschmückt mit bunten Teppichen aus Ägypten. 17 Ich habe mein Lager mit Myrrhe, Aloe und Zimt besprengt. 18 Komm, laß uns buhlen bis an den Morgen und laß uns der Liebe pflegen. 19 Denn der Mann ist nicht daheim; er ist einen fernen Weg gezogen. 20 Er hat den Geldsack mit sich genommen; er wird erst aufs Fest wieder heimkommen. 21 Sie überredete ihn mit vielen Worten und gewann ihn mit ihrem glatten Munde. 22 Er folgt ihr alsbald nach, wie ein Ochse zur Fleischbank geführt wird, und wie zur Fessel, womit man die Narren züchtigt, 23 bis sie ihm mit dem Pfeil die Leber spaltet; wie ein Vogel zum Strick eilt und weiß nicht, daß es ihm sein Leben gilt. 24 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und merket auf die Rede meines Mundes.
25 Laß dein Herz nicht weichen auf ihren Weg und laß dich nicht verführen auf ihrer Bahn. 26 Denn sie hat viele verwundet und gefällt, und sind allerlei Mächtige von ihr erwürgt. 27 Ihr Haus sind Wege zum Grab, da man hinunterfährt in des Todes Kammern. (Sprüche 2.18-19)

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.