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Sprüche - Kapitel 7

Der Weg der Unzucht

1 Mein Kind, behalte meine Rede und verbirg meine Gebote bei dir. 2 Behalte meine Gebote, so wirst du leben, und mein Gesetz wie deinen Augapfel. 3 Binde sie an deine Finger; schreibe sie auf die Tafel deines Herzens. (Sprüche 3.3) 4 Sprich zur Weisheit: "Du bist meine Schwester", und nenne die Klugheit deine Freundin, 5 daß du behütet werdest vor dem fremden Weibe, vor einer andern, die glatte Worte gibt. (Sprüche 2.16) 6 Denn am Fenster meines Hauses guckte ich durchs Gitter
7 und sah unter den Unverständigen und ward gewahr unter den Kindern eines törichten Jünglings, 8 der ging auf der Gasse an einer Ecke und trat daher auf dem Wege bei ihrem Hause, 9 in der Dämmerung, am Abend des Tages, da es Nacht ward und dunkel war. 10 Und siehe, da begegnete ihm ein Weib im Hurenschmuck, listig, 11 wild und unbändig, daß ihr Füße in ihrem Hause nicht bleiben können. 12 Jetzt ist sie draußen, jetzt auf der Gasse, und lauert an allen Ecken. 13 Und erwischte ihn und küßte ihn unverschämt und sprach zu ihm: 14 Ich habe Dankopfer für mich heute bezahlt für meine Gelübde. (3. Mose 3.3-4) 15 Darum bin herausgegangen, dir zu begegnen, dein Angesicht zu suchen, und habe dich gefunden. 16 Ich habe mein Bett schön geschmückt mit bunten Teppichen aus Ägypten. 17 Ich habe mein Lager mit Myrrhe, Aloe und Zimt besprengt. 18 Komm, laß uns buhlen bis an den Morgen und laß uns der Liebe pflegen. 19 Denn der Mann ist nicht daheim; er ist einen fernen Weg gezogen. 20 Er hat den Geldsack mit sich genommen; er wird erst aufs Fest wieder heimkommen. 21 Sie überredete ihn mit vielen Worten und gewann ihn mit ihrem glatten Munde. 22 Er folgt ihr alsbald nach, wie ein Ochse zur Fleischbank geführt wird, und wie zur Fessel, womit man die Narren züchtigt, 23 bis sie ihm mit dem Pfeil die Leber spaltet; wie ein Vogel zum Strick eilt und weiß nicht, daß es ihm sein Leben gilt. 24 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und merket auf die Rede meines Mundes.
25 Laß dein Herz nicht weichen auf ihren Weg und laß dich nicht verführen auf ihrer Bahn. 26 Denn sie hat viele verwundet und gefällt, und sind allerlei Mächtige von ihr erwürgt. 27 Ihr Haus sind Wege zum Grab, da man hinunterfährt in des Todes Kammern. (Sprüche 2.18-19)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)