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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor Bürgschaften, vor Faulheit und Falschheit

1 Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet, (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 so bist du verknüpft durch die Rede deines Mundes und gefangen mit den Reden deines Mundes. 3 So tue doch, mein Kind, also und errette dich, denn du bist deinem Nächsten in die Hände gekommen: eile, dränge und treibe deinen Nächsten. 4 Laß deine Augen nicht schlafen, noch deine Augenlider schlummern. 5 Errette dich wie ein Reh von der Hand und wie ein Vogel aus der Hand des Voglers. 6 Gehe hin zur Ameise, du Fauler; siehe ihre Weise an und lerne! (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4)
7 Ob sie wohl keinen Fürsten noch Hauptmann noch Herrn hat, 8 bereitet sie doch ihr Brot im Sommer und sammelt ihre Speise in der Ernte. 9 Wie lange liegst du, Fauler? Wann willst du aufstehen von deinem Schlaf? 10 Ja, schlafe noch ein wenig, schlummere ein wenig, schlage die Hände ineinander ein wenig, daß du schlafest, (Sprüche 24.33-34) 11 so wird dich die Armut übereilen wie ein Fußgänger und der Mangel wie ein gewappneter Mann. 12 Ein heilloser Mensch, ein schädlicher Mann geht mit verstelltem Munde, (Sprüche 10.31-32)
13 winkt mit Augen, deutet mit Füßen, zeigt mit Fingern, (Sprüche 10.10) 14 trachtet allezeit Böses und Verkehrtes in seinem Herzen und richtet Hader an. 15 Darum wird ihm plötzlich sein Verderben kommen, und er wird schnell zerbrochen werden, da keine Hilfe da sein wird. 16 Diese sechs Stücke haßt der HERR, und am siebenten hat er einen Greuel:
17 hohe Augen, falsche Zunge, Hände, die unschuldig Blut vergießen, 18 Herz, das mit böser Tücke umgeht, Füße, die behend sind, Schaden zu tun, 19 falscher Zeuge, der frech Lügen redet und wer Hader zwischen Brüdern anrichtet.

Warnung vor Ehebruch

20 Mein Kind, bewahre die Gebote deines Vaters und laß nicht fahren das Gesetz deiner Mutter. (Sprüche 1.8)
21 Binde sie zusammen auf dein Herz allewege und hänge sie an deinen Hals, (Sprüche 3.3) 22 wenn du gehst, daß sie dich geleiten; wenn du dich legst, daß sie dich bewahren; wenn du aufwachst, daß sie zu dir sprechen. (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte und das Gesetz ein Licht, und die Strafe der Zucht ist ein Weg des Lebens, 24 auf daß du bewahrt werdest vor dem bösen Weibe, vor der glatten Zunge der Fremden. (Sprüche 2.16) 25 Laß dich ihre Schöne nicht gelüsten in deinem Herzen und verfange dich nicht an ihren Augenlidern. 26 Denn eine Hure bringt einen ums Brot; aber eines andern Weib fängt das edle Leben. 27 Kann auch jemand ein Feuer im Busen behalten, daß seine Kleider nicht brennen?
28 Wie sollte jemand auf Kohlen gehen, daß seine Füße nicht verbrannt würden? 29 Also gehet's dem, der zu seines Nächsten Weib geht; es bleibt keiner ungestraft, der sie berührt. (Sprüche 5.10-14) 30 Es ist einem Diebe nicht so große Schmach, ob er stiehlt, seine Seele zu sättigen, weil ihn hungert; 31 und ob er ergriffen wird, gibt er's siebenfältig wieder und legt dar alles Gut in seinem Hause. 32 Aber wer mit einem Weibe die Ehe bricht, der ist ein Narr; der bringt sein Leben ins Verderben. (1. Korinther 6.18) 33 Dazu trifft ihn Plage und Schande, und seine Schande wird nicht ausgetilgt. 34 Denn der Grimm des Mannes eifert, und schont nicht zur Zeit der Rache 35 und sieht keine Person an, die da versöhne, und nimmt's nicht an, ob du viel schenken wolltest.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.