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Sprüche - Kapitel 5

Warnung vor der Verführerin

1 Mein Kind, merke auf meine Weisheit; neige dein Ohr zu meiner Lehre, 2 daß du bewahrest guten Rat und dein Mund wisse Unterschied zu halten. 3 Denn die Lippen der Hure sind süß wie Honigseim, und ihre Kehle ist glätter als Öl, (Sprüche 2.16-19) 4 aber hernach bitter wie Wermut und scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5 Ihre Füße laufen zum Tod hinunter; ihre Gänge führen ins Grab. 6 Sie geht nicht stracks auf dem Wege des Lebens; unstet sind ihre Tritte, daß sie nicht weiß, wo sie geht. 7 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und weichet nicht von der Rede meines Mundes.
8 Laß deine Wege ferne von ihr sein, und nahe nicht zur Tür ihres Hauses, 9 daß du nicht den Fremden gebest deine Ehre und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus, 11 und müssest hernach seufzen, wenn du Leib und Gut verzehrt hast, 12 und sprechen: "Ach, wie habe ich die Zucht gehaßt und wie hat mein Herz die Strafe verschmäht! 13 wie habe ich nicht gehorcht der Stimme meiner Lehrer und mein Ohr nicht geneigt zu denen, die mich lehrten! 14 Ich bin schier in alles Unglück gekommen vor allen Leuten und allem Volk." 15 Trink Wasser aus deiner Grube und Flüsse aus deinem Brunnen.
16 Laß deine Brunnen herausfließen und die Wasserbäche auf die Gassen. 17 Habe du aber sie allein, und kein Fremder mit dir. 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend. 19 Sie ist lieblich wie die Hinde Hirschkuh und holdselig wie ein Reh. Laß dich ihre Liebe allezeit sättigen und ergötze dich allewege in ihrer Liebe. 20 Mein Kind, warum willst du dich an der Fremden ergötzen und herzest eine andere? 21 Denn jedermanns Wege sind offen vor dem HERRN, und er mißt alle ihre Gänge. 22 Die Missetat des Gottlosen wird ihn fangen, und er wird mit dem Strick seiner Sünde gehalten werden. 23 Er wird sterben, darum daß er sich nicht will ziehen lassen; und um seiner großen Torheit willen wird's ihm nicht wohl gehen.

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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst Jehova, deinem Gott, kein Rind- oder Kleinvieh opfern, an welchem ein Gebrechen ist, irgend etwas Schlimmes; denn es ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 22.20) 2 Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten, (5. Mose 13.7) 3 so daß sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen oder vor der Sonne oder vor dem Monde oder vor dem ganzen Heere des Himmels niederbeugen, was ich nicht geboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir berichtet, und du hörst es, so sollst du genau nachforschen; und siehe, ist es Wahrheit, steht die Sache fest, ist dieser Greuel in Israel verübt worden, 5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie steinigen, daß sie sterben. 6 Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 8 Wenn dir eine Sache zwischen Blut und Blut, zwischen Rechtssache und Rechtssache, und zwischen Verletzung und Verletzung, zu schwierig ist zum Urteil, irgendwelche Streitsachen in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und an den Ort hinaufziehen, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. 9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, kommen und zu dem Richter, der in jenen Tagen sein wird, und dich erkundigen; und sie werden dir den Rechtsspruch verkünden. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst dem Spruche gemäß tun, welchen sie dir verkünden werden von jenem Orte aus, den Jehova erwählen wird, und sollst darauf achten, zu tun nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Dem Gesetze gemäß, das sie dich lehren, und nach dem Rechte, das sie dir sagen werden, sollst du tun; von dem Spruche, den sie dir verkünden werden, sollst du weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Der Mann aber, der mit Vermessenheit handeln würde, daß er auf den Priester, der dasteht, um den Dienst Jehovas, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hörte: selbiger Mann soll sterben. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. 13 Und das ganze Volk soll es hören und sich fürchten, und nicht mehr vermessen sein.

Gesetz wegen des Königs

14 Wenn du in das Land kommst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, und es besitzest und darin wohnst und sagst: Ich will einen König über mich setzen, gleich allen Nationen, die rings um mich her sind: (1. Samuel 8.5-6) 15 so sollst du nur den König über dich setzen, den Jehova, dein Gott, erwählen wird; aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du sollst nicht einen fremden Mann über dich setzen, der nicht dein Bruder ist. 16 Nur soll er sich die Rosse nicht mehren und soll das Volk nicht nach Ägypten zurückführen, um sich die Rosse zu mehren; denn Jehova hat euch gesagt: Ihr sollt fortan nicht wieder dieses Weges zurückkehren. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Und er soll sich die Weiber nicht mehren, daß sein Herz nicht abwendig werde; und Silber und Gold soll er sich nicht sehr mehren. (1. Könige 11.4) 18 Und es soll geschehen, wenn er auf dem Throne seines Königtums sitzt, so soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes in ein Buch schreiben, aus dem, was vor den Priestern, den Leviten, liegt. 19 Und es soll bei ihm sein, und er soll alle Tage seines Lebens darin lesen, auf daß er Jehova, seinen Gott, fürchten lerne, um zu beobachten alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen, sie zu tun; 20 damit sein Herz sich nicht über seine Brüder erhebe und damit er von dem Gebote weder zur Rechten noch zur Linken abweiche, auf daß er die Tage in seinem Königtum verlängere, er und seine Söhne, in der Mitte Israels. (5. Mose 5.29)