zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 5

Warnung vor der Verführerin

1 Mein Kind, merke auf meine Weisheit; neige dein Ohr zu meiner Lehre, 2 daß du bewahrest guten Rat und dein Mund wisse Unterschied zu halten. 3 Denn die Lippen der Hure sind süß wie Honigseim, und ihre Kehle ist glätter als Öl, (Sprüche 2.16-19) 4 aber hernach bitter wie Wermut und scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5 Ihre Füße laufen zum Tod hinunter; ihre Gänge führen ins Grab. 6 Sie geht nicht stracks auf dem Wege des Lebens; unstet sind ihre Tritte, daß sie nicht weiß, wo sie geht. 7 So gehorchet mir nun, meine Kinder, und weichet nicht von der Rede meines Mundes.
8 Laß deine Wege ferne von ihr sein, und nahe nicht zur Tür ihres Hauses, 9 daß du nicht den Fremden gebest deine Ehre und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus, 11 und müssest hernach seufzen, wenn du Leib und Gut verzehrt hast, 12 und sprechen: "Ach, wie habe ich die Zucht gehaßt und wie hat mein Herz die Strafe verschmäht! 13 wie habe ich nicht gehorcht der Stimme meiner Lehrer und mein Ohr nicht geneigt zu denen, die mich lehrten! 14 Ich bin schier in alles Unglück gekommen vor allen Leuten und allem Volk." 15 Trink Wasser aus deiner Grube und Flüsse aus deinem Brunnen.
16 Laß deine Brunnen herausfließen und die Wasserbäche auf die Gassen. 17 Habe du aber sie allein, und kein Fremder mit dir. 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend. 19 Sie ist lieblich wie die Hinde Hirschkuh und holdselig wie ein Reh. Laß dich ihre Liebe allezeit sättigen und ergötze dich allewege in ihrer Liebe. 20 Mein Kind, warum willst du dich an der Fremden ergötzen und herzest eine andere? 21 Denn jedermanns Wege sind offen vor dem HERRN, und er mißt alle ihre Gänge. 22 Die Missetat des Gottlosen wird ihn fangen, und er wird mit dem Strick seiner Sünde gehalten werden. 23 Er wird sterben, darum daß er sich nicht will ziehen lassen; und um seiner großen Torheit willen wird's ihm nicht wohl gehen.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 8

Gesetz über den Leuchter im Heiligtum und über die Weihe der Leviten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und sprich zu ihm: Wenn du die Lampen anzündest, so sollen die sieben Lampen gerade vor dem Leuchter hinscheinen. (2. Mose 25.31) 3 Und Aaron tat also: er zündete seine Lampen an, so daß sie gerade vor dem Leuchter hinschienen, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 4 Und dies war die Arbeit des Leuchters: getriebene Arbeit von Gold; von seinem Fuße bis zu seinen Blumen, alles war getriebene Arbeit; nach dem Bilde, das Jehova dem Mose gezeigt, also hatte man den Leuchter gemacht. 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Nimm die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel und reinige sie. (Maleachi 3.3) 7 Und also sollst du mit ihnen tun, um sie zu reinigen: Sprenge Entsündigungswasser auf sie, und sie sollen das Schermesser über ihr ganzes Fleisch gehen lassen und ihre Kleider waschen und sich reinigen. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Und sie sollen einen jungen Farren nehmen, und sein Speisopfer: Feinmehl, gemengt mit Öl; und einen anderen jungen Farren sollst du nehmen zum Sündopfer. 9 Und du sollst die Leviten vor das Zelt der Zusammenkunft herzutreten lassen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln. 10 Und du sollst die Leviten vor Jehova herzutreten lassen, und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten legen. 11 Und Aaron soll die Leviten als Webopfer von seiten der Kinder Israel vor Jehova weben, damit sie zum Verrichten des Dienstes Jehovas seien. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der Farren legen; und den einen sollst du als Sündopfer und den anderen als Brandopfer dem Jehova opfern, um für die Leviten Sühnung zu tun. 13 Und so sollst du die Leviten vor Aaron und vor seine Söhne stellen und sie dem Jehova als Webopfer weben; 14 und du sollst die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel aussondern, daß die Leviten mir gehören. (4. Mose 3.45) 15 Und danach sollen die Leviten kommen, um das Zelt der Zusammenkunft zu bedienen. So sollst du sie reinigen und sie als Webopfer weben. 16 Denn sie sind mir ganz zu eigen gegeben aus der Mitte der Kinder Israel; anstatt alles dessen, was die Mutter bricht, anstatt jedes Erstgeborenen aus den Kindern Israel habe ich sie mir genommen. (4. Mose 3.12) 17 Denn mein ist alles Erstgeborene unter den Kindern Israel an Menschen und an Vieh. An dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt. (2. Mose 13.2) 18 Und ich habe die Leviten genommen anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel; 19 und ich habe die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen als Gabe aus der Mitte der Kinder Israel gegeben, um den Dienst der Kinder Israel am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten und um für die Kinder Israel Sühnung zu tun, damit unter den Kindern Israel keine Plage dadurch entstehe, daß die Kinder Israel dem Heiligtum nahen. (4. Mose 3.9) 20 Und Mose und Aaron und die ganze Gemeinde der Kinder Israel taten so mit den Leviten; nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte wegen der Leviten, also taten die Kinder Israel mit ihnen. 21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider; und Aaron webte sie als Webopfer vor Jehova; und Aaron tat Sühnung für sie zu ihrer Reinigung. (4. Mose 8.11) 22 Und danach kamen die Leviten, um ihren Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten vor Aaron und vor seinen Söhnen. So wie Jehova dem Mose betreffs der Leviten geboten hatte, also taten sie mit ihnen. 23 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 24 Dies ist es, was die Leviten betrifft: Von 25 Jahren an und darüber soll er eintreten, um die Arbeit zu tun im Dienste des Zeltes der Zusammenkunft. (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 Aber von fünfzig Jahren an soll er aus der Arbeit des Dienstes austreten und nicht mehr dienen; 26 er mag seinen Brüdern helfen am Zelte der Zusammenkunft, um der Hut zu warten; aber Dienst soll er nicht tun. So sollst du mit den Leviten tun in ihren Obliegenheiten.