zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 4

Väterliche Mahnung

1 Höret, meine Kinder, die Zucht eures Vaters; merket auf, daß ihr lernt und klug werdet! 2 Denn ich gebe euch eine gute Lehre; verlaßt mein Gesetz nicht. 3 Denn ich war meines Vaters Sohn, ein zarter und ein einziger vor meiner Mutter. 4 Und er lehrte mich und sprach: Laß dein Herz meine Worte aufnehmen; halte meine Gebote, so wirst du leben. (3. Mose 18.5) 5 Nimm an Weisheit, nimm an Verstand; vergiß nicht und weiche nicht von der Rede meines Mundes. (Sprüche 3.1) 6 Verlaß sie nicht, so wird sie dich bewahren; liebe sie, so wird sie dich behüten. 7 Denn der Weisheit Anfang ist, wenn man sie gerne hört und die Klugheit lieber hat als alle Güter. 8 Achte sie hoch, so wird sie dich erhöhen, und wird dich zu Ehren bringen, wo du sie herzest. 9 Sie wird dein Haupt schön schmücken und wird dich zieren mit einer prächtigen Krone. (Sprüche 1.9) 10 So höre, mein Kind, und nimm an meine Rede, so werden deiner Jahre viel werden. (Sprüche 3.2)
11 Ich will dich den Weg der Weisheit führen; ich will dich auf rechter Bahn leiten, (Psalm 27.11) (Psalm 32.8) 12 daß, wenn du gehst, dein Gang dir nicht sauer werde, und wenn du läufst, daß du nicht anstoßest. 13 Fasse die Zucht, laß nicht davon; bewahre sie, denn sie ist dein Leben. 14 Komm nicht auf der Gottlosen Pfad und tritt nicht auf den Weg der Bösen. (Psalm 1.1) (Sprüche 1.10) 15 Laß ihn fahren und gehe nicht darin; weiche von ihm und gehe vorüber. 16 Denn sie schlafen nicht, sie haben denn Übel getan; und ruhen nicht, sie haben den Schaden getan. 17 Denn sie nähren sich von gottlosem Brot und trinken vom Wein des Frevels. 18 Aber der Gerechten Pfad glänzt wie das Licht, das immer heller leuchtet bis auf den vollen Tag. 19 Der Gottlosen Weg aber ist wie Dunkel; sie wissen nicht, wo sie fallen werden. (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 20 Mein Sohn, merke auf meine Worte und neige dein Ohr zu meiner Rede.
21 Laß sie nicht von deinen Augen fahren, behalte sie in deinem Herzen. 22 Denn sie sind das Leben denen, die sie finden, und gesund ihrem ganzen Leibe. (Sprüche 3.8) (Sprüche 3.13-16) 23 Behüte dein Herz mit allem Fleiß; denn daraus geht das Leben. 24 Tue von dir den verkehrten Mund und laß das Lästermaul ferne von dir sein. 25 Laß deine Augen stracks vor sich sehen und deine Augenlider richtig vor dir hin blicken. 26 Laß deinen Fuß gleich vor sich gehen, so gehst du gewiß. (Hebräer 12.13) 27 Wanke weder zur Rechten noch zur Linken; wende deinen Fuß vom Bösen. (5. Mose 5.29)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.