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Sprüche - Kapitel 31

Die Worte an Lemuel

1 Dies sind die Worte des Königs Lamuel, die Lehre, die ihn seine Mutter lehrte. 2 Ach mein Auserwählter, ach du Sohn meines Leibes, ach mein gewünschter Sohn, 3 laß nicht den Weibern deine Kraft und gehe die Wege nicht, darin sich die Könige verderben! (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 O, nicht den Königen, Lamuel, nicht den Königen ziemt es, Wein zu trinken, noch den Fürsten starkes Getränk! (Sprüche 20.1) 5 Sie möchten trinken und der Rechte vergessen und verändern die Sache aller elenden Leute. 6 Gebt starkes Getränk denen, die am Umkommen sind, und den Wein den betrübten Seelen, 7 daß sie trinken und ihres Elends vergessen und ihres Unglücks nicht mehr gedenken. 8 Tue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf und richte recht und räche den Elenden und Armen.

Lob der tüchtigen Hausfrau

10 Wem ein tugendsam Weib beschert ist, die ist viel edler denn die köstlichsten Perlen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22)
11 Ihres Mannes Herz darf sich auf sie verlassen, und Nahrung wird ihm nicht mangeln. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leides ihr Leben lang. 13 Sie geht mit Wolle und Flachs um und arbeitet gern mit ihren Händen. 14 Sie ist wie ein Kaufmannsschiff, das seine Nahrung von ferne bringt. 15 Sie steht vor Tages auf und gibt Speise ihrem Hause und Essen ihren Dirnen. 16 Sie denkt nach einem Acker und kauft ihn und pflanzt einen Weinberg von den Früchten ihrer Hände. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie merkt, wie ihr Handel Frommen bringt; ihre Leuchte verlischt des Nachts nicht. 19 Sie streckt ihre Hand nach dem Rocken, und ihre Finger fassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hände aus zu dem Armen und reicht ihre Hand dem Dürftigen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus nicht den Schnee; denn ihr ganzes Haus hat zwiefache Kleider. 22 Sie macht sich selbst Decken; feine Leinwand und Purpur ist ihr Kleid. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, wenn er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie macht einen Rock und verkauft ihn; einen Gürtel gibt sie dem Krämer. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Kraft und Schöne sind ihr Gewand, und sie lacht des kommenden Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und auf ihrer Zunge ist holdselige Lehre. 27 Sie schaut, wie es in ihrem Hause zugeht, und ißt ihr Brot nicht mit Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie selig; ihr Mann lobt sie: 29 "Viele Töchter halten sich tugendsam; du aber übertriffst sie alle." 30 Lieblich und schön sein ist nichts; ein Weib, das den HERRN fürchtet, soll man loben. (Sprüche 11.22) 31 Sie wird gerühmt werden von den Früchten ihrer Hände, und ihre Werke werden sie loben in den Toren.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.