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Sprüche - Kapitel 30

Die Sprüche Agurs

1 Dies sind die Worte Agurs, des Sohnes Jakes. Lehre und Rede des Mannes: Ich habe mich gemüht, o Gott; ich habe mich gemüht, o Gott, und ablassen müssen. 2 Denn ich bin der allernärrischste, und Menschenverstand ist nicht bei mir; 3 ich habe Weisheit nicht gelernt, daß ich den Heiligen erkennete. 4 Wer fährt hinauf gen Himmel und herab? Wer faßt den Wind in seine Hände? Wer bindet die Wasser in ein Kleid? Wer hat alle Enden der Welt gestellt? Wie heißt er? Und wie heißt sein Sohn? Weißt du das? (Hiob 38.1) 5 Alle Worte Gottes sind durchläutert; er ist ein Schild denen, die auf ihn trauen. (Psalm 12.7) (Psalm 18.31)
6 Tue nichts zu seinen Worten, daß er dich nicht strafe und werdest lügenhaft erfunden. (5. Mose 4.2) 7 Zweierlei bitte ich von dir; das wollest du mir nicht weigern, ehe ich denn sterbe:
8 Abgötterei und Lüge laß ferne von mir sein; Armut und Reichtum gib mir nicht, laß mich aber mein bescheiden Teil Speise dahinnehmen. (Matthäus 6.11) (1. Timotheus 6.6-8) 9 Ich möchte sonst, wo ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist der HERR? Oder wo ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich an dem Namen meines Gottes vergreifen. 10 Verleumde den Knecht nicht bei seinem Herrn, daß er dir nicht fluche und du die Schuld tragen müssest.
11 Es ist eine Art, die ihrem Vater flucht und ihre Mutter nicht segnet;
12 eine Art, die sich rein dünkt, und ist doch von ihrem Kot nicht gewaschen; (Sprüche 20.9) 13 eine Art, die ihre Augen hoch trägt und ihre Augenlider emporhält; (Sprüche 21.4) 14 eine Art, die Schwerter für Zähne hat und Messer für Backenzähne und verzehrt die Elenden im Lande und die Armen unter den Leuten. 15 Blutegel hat zwei Töchter: Bring her, bring her! Drei Dinge sind nicht zu sättigen, und das vierte spricht nicht: Es ist genug:
16 die Hölle, der Frauen verschlossene Mutter, die Erde wird nicht des Wassers satt, und das Feuer spricht nicht: Es ist genug. 17 Ein Auge, das den Vater verspottet, und verachtet der Mutter zu gehorchen, das müssen die Raben am Bach aushacken und die jungen Adler fressen. (Sprüche 20.20)
18 Drei sind mir zu wunderbar, und das vierte verstehe ich nicht: (Sprüche 6.16)
19 des Adlers Weg am Himmel, der Schlange Weg auf einem Felsen, des Schiffes Weg mitten im Meer und eines Mannes Weg an einer Jungfrau. 20 Also ist auch der Weg der Ehebrecherin; die verschlingt und wischt ihr Maul und spricht: Ich habe kein Böses getan.
21 Ein Land wird durch dreierlei unruhig, und das vierte kann es nicht ertragen:
22 ein Knecht, wenn er König wird; ein Narr, wenn er zu satt ist; (Prediger 10.6) 23 eine Verschmähte, wenn sie geehelicht wird; und eine Magd, wenn sie ihrer Frau Erbin wird. 24 Vier sind klein auf Erden und klüger denn die Weisen:
25 die Ameisen, ein schwaches Volk; dennoch schaffen sie im Sommer ihre Speise, (Sprüche 6.6-8) (Sprüche 10.5) 26 Kaninchen, ein schwaches Volk; dennoch legt es sein Haus in den Felsen, 27 Heuschrecken, haben keinen König; dennoch ziehen sie aus ganz in Haufen, 28 die Spinne, wirkt mit ihren Händen und ist in der Könige Schlössern. 29 Dreierlei haben einen feinen Gang, und das vierte geht wohl:
30 der Löwe, mächtig unter den Tieren und kehrt nicht um vor jemand; 31 ein Windhund von guten Lenden, und ein Widder, und ein König, wider den sich niemand legen darf. 32 Bist du ein Narr gewesen und zu hoch gefahren und hast Böses vorgehabt, so lege die Hand aufs Maul.
33 Wenn man Milch stößt, so macht man Butter daraus; und wer die Nase hart schneuzt, zwingt Blut heraus; und wer den Zorn reizt, zwingt Hader heraus.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.