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Sprüche - Kapitel 3

Vom Segen der Gottesfurcht und Weisheit

1 Mein Kind, vergiß meines Gesetzes nicht, und dein Herz behalte meine Gebote. 2 Denn sie werden dir langes Leben und gute Jahre und Frieden bringen; (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Gnade und Treue werden dich nicht lassen. Hänge sie an deinen Hals und schreibe sie auf die Tafel deines Herzens, (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst und Klugheit finden, die Gott und Menschen gefällt. (Lukas 2.52) 5 Verlaß dich auf den HERRN von ganzem Herzen und verlaß dich nicht auf deinen Verstand;
6 sondern gedenke an ihn in allen deinen Wegen, so wird er dich recht führen. 7 Dünke dich nicht, weise zu sein, sondern fürchte den HERRN und weiche vom Bösen. (Jesaja 5.21) 8 Das wird deinem Leibe gesund sein und deine Gebeine erquicken. (Sprüche 4.22) 9 Ehre den HERRN von deinem Gut und von den Erstlingen all deines Einkommens, (2. Mose 23.19)
10 so werden deine Scheunen voll werden und deine Kelter mit Most übergehen. 11 Mein Kind, verwirf die Zucht des HERRN nicht und sei nicht ungeduldig über seine Strafe. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6)
12 Denn welchen der HERR liebt, den straft er, und hat doch Wohlgefallen an ihm wie ein Vater am Sohn. (Offenbarung 3.19) 13 Wohl dem Menschen, der Weisheit findet, und dem Menschen, der Verstand bekommt! (Matthäus 13.44)
14 Denn es ist besser, sie zu erwerben, als Silber; denn ihr Ertrag ist besser als Gold. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist edler denn Perlen; und alles, was du wünschen magst, ist ihr nicht zu vergleichen. (Matthäus 13.45-46) 16 Langes Leben ist zu ihrer rechten Hand; zu ihrer Linken ist Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Steige sind Friede. 18 Sie ist ein Baum des Lebens allen, die sie ergreifen; und selig sind, die sie halten. 19 Denn der HERR hat die Erde durch Weisheit gegründet und durch seinen Rat die Himmel bereitet. (Sprüche 8.24)
20 Durch seine Weisheit sind die Tiefen zerteilt und die Wolken mit Tau triefend gemacht. 21 Mein Kind, laß sie nicht von deinen Augen weichen, so wirst du glückselig und klug werden. 22 Das wird deiner Seele Leben sein und ein Schmuck deinem Halse. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du sicher wandeln auf deinem Wege, daß dein Fuß sich nicht stoßen wird. 24 Legst du dich, so wirst du dich nicht fürchten, sondern süß schlafen, (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 25 daß du dich nicht fürchten darfst vor plötzlichem Schrecken noch vor dem Sturm der Gottlosen, wenn er kommt. 26 Denn der HERR ist dein Trotz; der behütet deinen Fuß, daß er nicht gefangen werde. (Sprüche 10.29)

Ermahnung zum Wohltun und zur Friedfertigkeit

27 Weigere dich nicht, dem Dürftigen Gutes zu tun, so deine Hand von Gott hat, solches zu tun.
28 Sprich nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder; morgen will ich dir geben", so du es wohl hast. 29 Trachte nicht Böses wider deinen Nächsten, der auf Treue bei dir wohnt.
30 Hadere nicht mit jemand ohne Ursache, so er dir kein Leid getan hat. 31 Eifere nicht einem Frevler nach und erwähle seiner Wege keinen; 32 denn der HERR hat Greuel an dem Abtrünnigen, und sein Geheimnis ist bei den Frommen. (Psalm 25.14) 33 Im Hause des Gottlosen ist der Fluch des HERRN; aber das Haus der Gerechten wird gesegnet.
34 Er wird der Spötter spotten; aber den Elenden wird er Gnade geben. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen werden Ehre erben; aber wenn die Narren hochkommen, werden sie doch zu Schanden.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.