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Sprüche - Kapitel 27

Warnung vor Selbstruhm und Vermessenheit

1 Rühme dich nicht des morgenden Tages; denn du weißt nicht, was heute sich begeben mag. (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.13) 2 Laß dich einen andern loben, und nicht deinen Mund, einen Fremden, und nicht deine eigenen Lippen. (2. Korinther 10.12)
3 Stein ist schwer und Sand ist Last; aber des Narren Zorn ist schwerer denn die beiden.
4 Zorn ist ein wütig Ding, und Grimm ist ungestüm; aber wer kann vor dem Neid bestehen?
5 Offene Strafe ist besser denn heimliche Liebe.
6 Die Schläge des Liebhabers meinen's recht gut; aber die Küsse des Hassers sind gar zu reichlich. (Psalm 141.5)
7 Eine satte Seele zertritt wohl Honigseim; aber einer hungrigen Seele ist alles Bittere süß.
8 Wie ein Vogel, der aus seinem Nest weicht, also ist, wer von seiner Stätte weicht.
9 Das Herz erfreut sich an Salbe und Räuchwerk; aber ein Freund ist lieblich um Rats willen der Seele.
10 Deinen Freund und deines Vaters Freund verlaß nicht, und gehe nicht ins Haus deines Bruders, wenn dir's übel geht; denn dein Nachbar in der Nähe ist besser als dein Bruder in der Ferne. (Sprüche 14.20)
11 Sei weise, mein Sohn, so freut sich mein Herz, so will ich antworten dem, der mich schmäht.
12 Ein Kluger sieht das Unglück und verbirgt sich; aber die Unverständigen gehen hindurch und leiden Schaden. (Sprüche 21.29) (Sprüche 22.3)
13 Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um der Fremden willen. (Sprüche 20.16)
14 Wenn einer seinen Nächsten des Morgens früh mit lauter Stimme segnet, das wird ihm für einen Fluch gerechnet.
15 Ein zänkisches Weib und stetiges Triefen, wenn's sehr regnet, werden wohl miteinander verglichen. (Sprüche 19.13) (Sprüche 25.24)
16 Wer sie aufhält, der hält den Wind und will das Öl mit der Hand fassen. 17 Ein Messer wetzt das andere und ein Mann den andern.
18 Wer seinen Feigenbaum bewahrt, der ißt Früchte davon; und wer seinen Herrn bewahrt, wird geehrt.
19 Wie das Spiegelbild im Wasser ist gegenüber dem Angesicht, also ist eines Menschen Herz gegenüber dem andern.
20 Hölle und Abgrund werden nimmer voll, und der Menschen Augen sind auch unersättlich. (Prediger 1.8) (Sprüche 30.15-16)
21 Ein Mann wird durch den Mund des, der ihn lobt, bewährt wie Silber im Tiegel und das Gold im Ofen.
22 Wenn du den Narren im Mörser zerstießest mit dem Stämpel wie Grütze, so ließe doch seine Narrheit nicht von ihm.
23 Auf deine Schafe habe acht und nimm dich deiner Herden an.
24 Denn Gut währt nicht ewiglich, und die Krone währt nicht für und für. (1. Timotheus 6.7) 25 Das Heu ist weggeführt, und wiederum ist Gras da und wird Kraut auf den Bergen gesammelt. 26 Die Lämmer kleiden dich und die Böcke geben dir das Geld, einen Acker zu kaufen. 27 Du hast Ziegenmilch genug zu deiner Speise, zur Speise deines Hauses und zur Nahrung deiner Dirnen.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)