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Sprüche - Kapitel 24

Mahnungen zu Geduld und Verträglichkeit

1 Folge nicht bösen Leuten und wünsche nicht, bei ihnen zu sein; 2 denn ihr Herz trachte nach Schaden, und ihre Lippen raten zu Unglück. 3 Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.
4 Durch ordentliches Haushalten werden die Kammern voll aller köstlichen, lieblichen Reichtümer. (Sprüche 31.10) 5 Ein weiser Mann ist stark, und ein vernünftiger Mann ist mächtig von Kräften.
6 Denn mit Rat muß man Krieg führen; und wo viele Ratgeber sind, da ist der Sieg. (Sprüche 11.14) (Sprüche 20.18) 7 Weisheit ist dem Narren zu hoch; er darf seinen Mund im Tor nicht auftun.
8 Wer sich vornimmt, Böses zu tun, den heißt man billig einen Erzbösewicht.
9 Des Narren Tücke ist Sünde, und der Spötter ist ein Greuel vor den Leuten. 10 Der ist nicht stark, der in der Not nicht fest ist.
11 Errette die, so man töten will; und entzieh dich nicht von denen, die man würgen will. (Hiob 29.12) (Psalm 82.4)
12 Sprichst du: "Siehe, wir verstehen's nicht!" meinst du nicht, der die Herzen wägt, merkt es, und der auf deine Seele achthat, kennt es und vergilt dem Menschen nach seinem Werk? (1. Samuel 16.7) (Sprüche 16.2) (Römer 2.6) 13 Iß, mein Sohn, Honig, denn er ist gut, und Honigseim ist süß in deinem Halse.
14 Also lerne die Weisheit für deine Seele. Wo du sie findest, so wird's hernach wohl gehen, und deine Hoffnung wird nicht umsonst sein. (Sprüche 23.18) 15 Laure nicht als Gottloser auf das Haus des Gerechten; verstöre seine Ruhe nicht.
16 Denn ein Gerechter fällt siebenmal und steht wieder auf; aber die Gottlosen versinken im Unglück. (Hiob 5.19) (Psalm 37.24) 17 Freue dich des Falles deines Feindes nicht, und dein Herz sei nicht froh über seinem Unglück; (Hiob 31.29)
18 der HERR möchte es sehen, und es möchte ihm übel gefallen und er seinen Zorn von ihm wenden. 19 Erzürne dich nicht über die Bösen und eifere nicht über die Gottlosen. (Psalm 37.1) (Psalm 73.3) (Sprüche 3.31)
20 Denn der Böse hat nichts zu hoffen, und die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. (Sprüche 13.9) 21 Mein Kind, fürchte den HERRN und den König und menge dich nicht unter die Aufrührer. (1. Petrus 2.17)
22 Denn ihr Verderben wird plötzlich entstehen; und wer weiß, wann beider Unglück kommt? (Römer 13.2) 23 Dies sind auch Worte von Weisen. Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut. (3. Mose 19.15)
24 Wer zum Gottlosen spricht: "Du bist fromm", dem fluchen die Leute, und das Volk haßt ihn. 25 Welche aber strafen, die gefallen wohl, und kommt ein reicher Segen auf sie. 26 Eine richtige Antwort ist wie ein lieblicher Kuß. (Sprüche 15.23)
27 Richte draußen dein Geschäft aus und bearbeite deinen Acker; darnach baue dein Haus.
28 Sei nicht Zeuge ohne Ursache wider deinen Nächsten und betrüge nicht mit deinem Munde. (Sprüche 19.5)
29 Sprich nicht: "Wie man mir tut, so will ich wieder tun und einem jeglichen sein Werk vergelten." (Sprüche 20.22) 30 Ich ging am Acker des Faulen vorüber und am Weinberg des Narren;
31 und siehe, da waren eitel Nesseln darauf, und er stand voll Disteln, und die Mauer war eingefallen. 32 Da ich das sah, nahm ich's zu Herzen und schaute und lernte daran. 33 Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest: (Sprüche 6.9-11) 34 aber es wird dir deine Armut kommen wie ein Wanderer und dein Mangel wie ein gewappneter Mann. (Sprüche 10.4)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.