zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 21

Gott lenkt die Herzen und Wege

1 Des Königs Herz ist in der Hand des HERRN wie Wasserbäche, und er neigt es wohin er will. (Psalm 33.15) 2 Einen jeglichen dünkt sein Weg recht; aber der HERR wägt die Herzen. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12)
3 Wohl und recht tun ist dem HERRN lieber denn Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6)
4 Hoffärtige Augen und stolzer Mut, die Leuchte der Gottlosen, ist Sünde. (Jesaja 2.11)
5 Die Anschläge eines Emsigen bringen Überfluß; wer aber allzu jach rasch ist, dem wird's mangeln.
6 Wer Schätze sammelt mit Lügen, der wird fehlgehen und ist unter denen, die den Tod suchen. (Sprüche 10.2)
7 Der Gottlosen Rauben wird sie erschrecken; denn sie wollten nicht tun, was recht war.
8 Wer mit Schuld beladen ist, geht krumme Wege; wer aber rein ist, des Werk ist recht.
9 Es ist besser wohnen im Winkel auf dem Dach, denn bei einem zänkischen Weibe in einem Haus beisammen. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24)
10 Die Seele des Gottlosen wünscht Arges und gönnt seinem Nächsten nichts.
11 Wenn der Spötter gestraft wird, so werden die Unvernünftigen Weise; und wenn man einen Weisen unterrichtet, so wird er vernünftig. (Sprüche 19.25)
12 Der Gerechte hält sich weislich gegen des Gottlosen Haus; aber die Gottlosen denken nur Schaden zu tun.
13 Wer seine Ohren verstopft vor dem Schreien des Armen, der wird auch rufen, und nicht erhört werden.
14 Eine heimliche Gabe stillt den Zorn, und ein Geschenk im Schoß den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18)
15 Es ist dem Gerechten eine Freude, zu tun, was recht ist, aber eine Furcht den Übeltätern.
16 Ein Mensch, der vom Wege der Klugheit irrt, wird bleiben in der Toten Gemeinde.
17 Wer gern in Freuden lebt, dem wird's mangeln; und wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich. (Sprüche 23.21)
18 Der Gottlose muß für den Gerechten gegeben werden und der Verächter für die Frommen. (Sprüche 11.8)
19 Es ist besser, wohnen im wüsten Lande denn bei einem zänkischen und zornigen Weibe. (Sprüche 21.9)
20 Im Hause des Weisen ist ein lieblicher Schatz und Öl; aber ein Narr verschlemmt es.
21 Wer der Gerechtigkeit und Güte nachjagt, der findet Leben, Gerechtigkeit und Ehre.
22 Ein Weiser gewinnt die Stadt der Starken und stürzt ihre Macht, darauf sie sich verläßt. (Sprüche 24.5)
23 Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, der bewahrt seine Seele vor Angst. (Sprüche 13.3)
24 Der stolz und vermessen ist, heißt ein Spötter, der im Zorn Stolz beweist.
25 Der Faule stirbt über seinem Wünschen; denn seine Hände wollen nichts tun. (Sprüche 13.3)
26 Er wünscht den ganzen Tag; aber der Gerechte gibt, und versagt nicht.
27 Der Gottlosen Opfer ist ein Greuel; denn es wird in Sünden geopfert. (Sprüche 15.8)
28 Ein lügenhafter Zeuge wird umkommen; aber wer sich sagen läßt, den läßt man auch allezeit wiederum reden. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9)
29 Der Gottlose fährt mit dem Kopf hindurch; aber wer fromm ist, des Weg wird bestehen.
30 Es hilft keine Weisheit, kein Verstand, kein Rat wider den HERRN. (Psalm 33.10-11)
31 Rosse werden zum Streittage bereitet; aber der Sieg kommt vom HERRN. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)