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Sprüche - Kapitel 21

Gott lenkt die Herzen und Wege

1 Des Königs Herz ist in der Hand des HERRN wie Wasserbäche, und er neigt es wohin er will. (Psalm 33.15) 2 Einen jeglichen dünkt sein Weg recht; aber der HERR wägt die Herzen. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12)
3 Wohl und recht tun ist dem HERRN lieber denn Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6)
4 Hoffärtige Augen und stolzer Mut, die Leuchte der Gottlosen, ist Sünde. (Jesaja 2.11)
5 Die Anschläge eines Emsigen bringen Überfluß; wer aber allzu jach rasch ist, dem wird's mangeln.
6 Wer Schätze sammelt mit Lügen, der wird fehlgehen und ist unter denen, die den Tod suchen. (Sprüche 10.2)
7 Der Gottlosen Rauben wird sie erschrecken; denn sie wollten nicht tun, was recht war.
8 Wer mit Schuld beladen ist, geht krumme Wege; wer aber rein ist, des Werk ist recht.
9 Es ist besser wohnen im Winkel auf dem Dach, denn bei einem zänkischen Weibe in einem Haus beisammen. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24)
10 Die Seele des Gottlosen wünscht Arges und gönnt seinem Nächsten nichts.
11 Wenn der Spötter gestraft wird, so werden die Unvernünftigen Weise; und wenn man einen Weisen unterrichtet, so wird er vernünftig. (Sprüche 19.25)
12 Der Gerechte hält sich weislich gegen des Gottlosen Haus; aber die Gottlosen denken nur Schaden zu tun.
13 Wer seine Ohren verstopft vor dem Schreien des Armen, der wird auch rufen, und nicht erhört werden.
14 Eine heimliche Gabe stillt den Zorn, und ein Geschenk im Schoß den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18)
15 Es ist dem Gerechten eine Freude, zu tun, was recht ist, aber eine Furcht den Übeltätern.
16 Ein Mensch, der vom Wege der Klugheit irrt, wird bleiben in der Toten Gemeinde.
17 Wer gern in Freuden lebt, dem wird's mangeln; und wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich. (Sprüche 23.21)
18 Der Gottlose muß für den Gerechten gegeben werden und der Verächter für die Frommen. (Sprüche 11.8)
19 Es ist besser, wohnen im wüsten Lande denn bei einem zänkischen und zornigen Weibe. (Sprüche 21.9)
20 Im Hause des Weisen ist ein lieblicher Schatz und Öl; aber ein Narr verschlemmt es.
21 Wer der Gerechtigkeit und Güte nachjagt, der findet Leben, Gerechtigkeit und Ehre.
22 Ein Weiser gewinnt die Stadt der Starken und stürzt ihre Macht, darauf sie sich verläßt. (Sprüche 24.5)
23 Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, der bewahrt seine Seele vor Angst. (Sprüche 13.3)
24 Der stolz und vermessen ist, heißt ein Spötter, der im Zorn Stolz beweist.
25 Der Faule stirbt über seinem Wünschen; denn seine Hände wollen nichts tun. (Sprüche 13.3)
26 Er wünscht den ganzen Tag; aber der Gerechte gibt, und versagt nicht.
27 Der Gottlosen Opfer ist ein Greuel; denn es wird in Sünden geopfert. (Sprüche 15.8)
28 Ein lügenhafter Zeuge wird umkommen; aber wer sich sagen läßt, den läßt man auch allezeit wiederum reden. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9)
29 Der Gottlose fährt mit dem Kopf hindurch; aber wer fromm ist, des Weg wird bestehen.
30 Es hilft keine Weisheit, kein Verstand, kein Rat wider den HERRN. (Psalm 33.10-11)
31 Rosse werden zum Streittage bereitet; aber der Sieg kommt vom HERRN. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.