zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 20

Warnung vor Zuchtlosigkeit

1 Der Wein macht lose Leute, und starkes Getränk macht wild; wer dazu Lust hat, wird nimmer weise. (Sprüche 23.29) (Sprüche 31.5) 2 Das Schrecken des Königs ist wie das Brüllen eines jungen Löwen; wer ihn erzürnt, der sündigt wider sein Leben. (Sprüche 16.14) (Sprüche 19.12)
3 Es ist dem Mann eine Ehre, vom Hader bleiben; aber die gern hadern, sind allzumal Narren.
4 Um der Kälte willen will der Faule nicht pflügen; so muß er in der Ernte betteln und nichts kriegen. (Sprüche 6.6-8)
5 Der Rat im Herzen eines Mannes ist wie tiefe Wasser; aber ein Verständiger kann's merken, was er meint. (Sprüche 18.4)
6 Viele Menschen werden fromm gerühmt; aber wer will finden einen, der rechtschaffen fromm sei?
7 Ein Gerechter, der in seiner Frömmigkeit wandelt, des Kindern wird's wohl gehen nach ihm. (Psalm 112.2) (Sprüche 14.26)
8 Ein König, der auf seinem Stuhl sitzt, zu richten, zerstreut alles Arge mit seinen Augen. (Psalm 101.3)
9 Wer kann sagen: Ich bin rein in meinem Herzen und lauter von meiner Sünde? (Sprüche 28.13) (Sprüche 30.12)
10 Mancherlei Gewicht und Maß ist beides Greuel dem HERRN. (Sprüche 11.1) (Sprüche 20.23)
11 Auch einen Knaben kennt man an seinem Wesen, ob er fromm und redlich werden will. (Sprüche 22.6)
12 Ein hörend Ohr und sehend Auge, die macht beide der HERR.
13 Liebe den Schlaf nicht, daß du nicht arm werdest; laß deine Augen wacker sein, so wirst du Brot genug haben. (Sprüche 6.10)
14 "Böse, böse!" spricht man, wenn man's hat; aber wenn's weg ist, so rühmt man es dann.
15 Es gibt Gold und viele Perlen; aber ein vernünftiger Mund ist ein edles Kleinod.
16 Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um des Fremden willen. (Sprüche 6.1-5) (Sprüche 27.13)
17 Das gestohlene Brot schmeckt dem Manne wohl; aber hernach wird ihm der Mund voll Kieselsteine werden. (Sprüche 9.17)
18 Anschläge bestehen, wenn man sie mit Rat führt; und Krieg soll man mit Vernunft führen. (Sprüche 24.6)
19 Sei unverworren mit dem, der Heimlichkeit offenbart, und mit dem Verleumder und mit dem falschen Maul.
20 Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis. (2. Mose 21.17)
21 Das Erbe, darnach man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein.
22 Sprich nicht: Ich will Böses vergelten! Harre des HERRN, der wird dir helfen. (Sprüche 24.29) (Römer 12.17-19)
23 Mancherlei Gewicht ist ein Greuel dem HERRN, und eine falsche Waage ist nicht gut. (Sprüche 20.10)
24 Jedermanns Gänge kommen vom HERRN. Welcher Mensch versteht seinen Weg?
25 Es ist dem Menschen ein Strick, sich mit Heiligem übereilen und erst nach dem Geloben überlegen. (Psalm 101.8)
26 Ein weiser König zerstreut die Gottlosen und bringt das Rad über sie.
27 Eine Leuchte des HERRN ist des Menschen Geist; die geht durch alle Kammern des Leibes. (1. Korinther 2.11)
28 Fromm und wahrhaftig sein behütet den König, und sein Thron besteht durch Frömmigkeit. (Sprüche 16.12)
29 Der Jünglinge Stärke ist ihr Preis; und graues Haar ist der Alten Schmuck. (Sprüche 16.31)
30 Man muß dem Bösen wehren mit harter Strafe und mit ernsten Schlägen, die man fühlt.

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 48

Die Aufteilung des Landes

1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser, 3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil; 4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil; 5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil; 6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil; 7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil. 8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen. (Hesekiel 45.1) 9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein. 10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen. 11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen. (Hesekiel 44.15) 12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten. 13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen. 14 Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. 15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. 18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden. 20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben. 21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. (Hesekiel 45.7) 22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. 23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen; 24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil; 25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil; 26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil; 27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil; 28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen. (Hesekiel 47.19) 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR. 30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt, 31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. 33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon. 34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali. 35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!» (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)