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Sprüche - Kapitel 20

Warnung vor Zuchtlosigkeit

1 Der Wein macht lose Leute, und starkes Getränk macht wild; wer dazu Lust hat, wird nimmer weise. (Sprüche 23.29) (Sprüche 31.5) 2 Das Schrecken des Königs ist wie das Brüllen eines jungen Löwen; wer ihn erzürnt, der sündigt wider sein Leben. (Sprüche 16.14) (Sprüche 19.12)
3 Es ist dem Mann eine Ehre, vom Hader bleiben; aber die gern hadern, sind allzumal Narren.
4 Um der Kälte willen will der Faule nicht pflügen; so muß er in der Ernte betteln und nichts kriegen. (Sprüche 6.6-8)
5 Der Rat im Herzen eines Mannes ist wie tiefe Wasser; aber ein Verständiger kann's merken, was er meint. (Sprüche 18.4)
6 Viele Menschen werden fromm gerühmt; aber wer will finden einen, der rechtschaffen fromm sei?
7 Ein Gerechter, der in seiner Frömmigkeit wandelt, des Kindern wird's wohl gehen nach ihm. (Psalm 112.2) (Sprüche 14.26)
8 Ein König, der auf seinem Stuhl sitzt, zu richten, zerstreut alles Arge mit seinen Augen. (Psalm 101.3)
9 Wer kann sagen: Ich bin rein in meinem Herzen und lauter von meiner Sünde? (Sprüche 28.13) (Sprüche 30.12)
10 Mancherlei Gewicht und Maß ist beides Greuel dem HERRN. (Sprüche 11.1) (Sprüche 20.23)
11 Auch einen Knaben kennt man an seinem Wesen, ob er fromm und redlich werden will. (Sprüche 22.6)
12 Ein hörend Ohr und sehend Auge, die macht beide der HERR.
13 Liebe den Schlaf nicht, daß du nicht arm werdest; laß deine Augen wacker sein, so wirst du Brot genug haben. (Sprüche 6.10)
14 "Böse, böse!" spricht man, wenn man's hat; aber wenn's weg ist, so rühmt man es dann.
15 Es gibt Gold und viele Perlen; aber ein vernünftiger Mund ist ein edles Kleinod.
16 Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um des Fremden willen. (Sprüche 6.1-5) (Sprüche 27.13)
17 Das gestohlene Brot schmeckt dem Manne wohl; aber hernach wird ihm der Mund voll Kieselsteine werden. (Sprüche 9.17)
18 Anschläge bestehen, wenn man sie mit Rat führt; und Krieg soll man mit Vernunft führen. (Sprüche 24.6)
19 Sei unverworren mit dem, der Heimlichkeit offenbart, und mit dem Verleumder und mit dem falschen Maul.
20 Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis. (2. Mose 21.17)
21 Das Erbe, darnach man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein.
22 Sprich nicht: Ich will Böses vergelten! Harre des HERRN, der wird dir helfen. (Sprüche 24.29) (Römer 12.17-19)
23 Mancherlei Gewicht ist ein Greuel dem HERRN, und eine falsche Waage ist nicht gut. (Sprüche 20.10)
24 Jedermanns Gänge kommen vom HERRN. Welcher Mensch versteht seinen Weg?
25 Es ist dem Menschen ein Strick, sich mit Heiligem übereilen und erst nach dem Geloben überlegen. (Psalm 101.8)
26 Ein weiser König zerstreut die Gottlosen und bringt das Rad über sie.
27 Eine Leuchte des HERRN ist des Menschen Geist; die geht durch alle Kammern des Leibes. (1. Korinther 2.11)
28 Fromm und wahrhaftig sein behütet den König, und sein Thron besteht durch Frömmigkeit. (Sprüche 16.12)
29 Der Jünglinge Stärke ist ihr Preis; und graues Haar ist der Alten Schmuck. (Sprüche 16.31)
30 Man muß dem Bösen wehren mit harter Strafe und mit ernsten Schlägen, die man fühlt.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.