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Sprüche - Kapitel 16

Gott sieht auf des Menschen Tun

1 Der Mensch setzt sich's wohl vor im Herzen; aber vom HERRN kommt, was die Zunge reden soll. 2 Einem jeglichen dünken seine Wege rein; aber der HERR wägt die Geister. (Sprüche 21.2)
3 Befiehl dem HERRN deine Werke, so werden deine Anschläge fortgehen. (Psalm 37.5)
4 Der HERR macht alles zu bestimmtem Ziel, auch den Gottlosen für den bösen Tag.
5 Ein stolzes Herz ist dem HERRN ein Greuel und wird nicht ungestraft bleiben, wenn sie gleich alle aneinander hängen. (Sprüche 11.21)
6 Durch Güte und Treue wird Missetat versöhnt, und durch die Furcht des HERRN meidet man das Böse.
7 Wenn jemands Wege dem HERRN wohl gefallen, so macht er auch seine Feinde mit ihm zufrieden. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4)
8 Es ist besser ein wenig mit Gerechtigkeit denn viel Einkommen mit Unrecht. (Sprüche 15.16)
9 Des Menschen Herz erdenkt sich seinen Weg; aber der HERR allein gibt, daß er fortgehe. (Sprüche 19.21)
10 Weissagung ist in dem Munde des Königs; sein Mund fehlt nicht im Gericht.
11 Rechte Waage und Gewicht ist vom HERRN; und alle Pfunde im Sack sind seine Werke. (Sprüche 11.1)
12 Den Königen ist Unrecht tun ein Greuel; denn durch Gerechtigkeit wird der Thron befestigt. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14)
13 Recht raten gefällt den Königen; und wer aufrichtig redet, wird geliebt.
14 Des Königs Grimm ist ein Bote des Todes; aber ein weiser Mann wird ihn versöhnen. (Sprüche 20.2)
15 Wenn des Königs Angesicht freundlich ist, das ist Leben, und seine Gnade ist wie ein Spätregen. (Sprüche 19.12)
16 Nimm an die Weisheit, denn sie ist besser als Gold; und Verstand haben ist edler als Silber. (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19)
17 Der Frommen Weg meidet das Arge; und wer seinen Weg bewahrt, der erhält sein Leben.
18 Wer zu Grunde gehen soll, der wird zuvor stolz; und Hochmut kommt vor dem Fall. (Sprüche 18.12)
19 Es ist besser niedrigen Gemüts sein mit den Elenden, denn Raub austeilen mit den Hoffärtigen.
20 Wer eine Sache klüglich führt, der findet Glück; und wohl dem, der sich auf den HERRN verläßt!
21 Ein Verständiger wird gerühmt für einen weisen Mann, und liebliche Reden lehren wohl.
22 Klugheit ist wie ein Brunnen des Lebens dem, der sie hat; aber die Zucht der Narren ist Narrheit. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27)
23 Ein weises Herz redet klug und lehrt wohl.
24 Die Reden des Freundlichen sind Honigseim, trösten die Seele und erfrischen die Gebeine. (Sprüche 12.25)
25 Manchem gefällt ein Weg wohl; aber zuletzt bringt er ihn zum Tode. (Sprüche 14.12)
26 Mancher kommt zu großem Unglück durch sein eigen Maul. (Sprüche 18.7)
27 Ein loser Mensch gräbt nach Unglück, und in seinem Maul brennt Feuer.
28 Ein verkehrter Mensch richtet Hader an, und ein Verleumder macht Freunde uneins. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19)
29 Ein Frevler lockt seinen Nächsten und führt ihn auf keinen guten Weg. (Sprüche 1.10-14)
30 Wer mit den Augen winkt, denkt nichts Gutes; und wer mit den Lippen andeutet, vollbringt Böses. (Sprüche 6.13)
31 Graue Haare sind eine Krone der Ehren, die auf dem Wege der Gerechtigkeit gefunden wird. (Sprüche 20.29)
32 Ein Geduldiger ist besser denn ein Starker, und der seines Mutes Herr ist, denn der Städte gewinnt. (Sprüche 14.29)
33 Das Los wird geworfen in den Schoß; aber es fällt, wie der HERR will.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)