zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 15

Heil und Unheil

1 Eine linde Antwort stillt den Zorn; aber ein hartes Wort richtet Grimm an. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Der Weisen Zunge macht die Lehre lieblich; der Narren Mund speit eitel Narrheit. (Sprüche 12.23)
3 Die Augen des HERRN schauen an allen Orten beide, die Bösen und die Frommen.
4 Ein heilsame Zunge ist ein Baum des Lebens; aber eine lügenhafte macht Herzeleid.
5 Der Narr lästert die Zucht seines Vaters; wer aber Strafe annimmt, der wird klug werden. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32)
6 In des Gerechten Haus ist Guts genug; aber in dem Einkommen des Gottlosen ist Verderben.
7 Der Weisen Mund streut guten Rat; aber der Narren Herz ist nicht richtig.
8 Der Gottlosen Opfer ist dem HERRN ein Greuel; aber das Gebet der Frommen ist ihm angenehm. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9)
9 Der Gottlosen Weg ist dem HERRN ein Greuel; wer aber der Gerechtigkeit nachjagt, den liebt er. (Sprüche 11.20)
10 Den Weg verlassen bringt böse Züchtigung, und wer Strafe haßt, der muß sterben. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1)
11 Hölle und Abgrund ist vor dem HERRN; wie viel mehr der Menschen Herzen! (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10)
12 Der Spötter liebt den nicht, der ihn straft, und geht nicht zu den Weisen. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1)
13 Ein fröhlich Herz macht ein fröhlich Angesicht; aber wenn das Herz bekümmert ist, so fällt auch der Mut. (Sprüche 15.15)
14 Ein kluges Herz handelt bedächtig; aber der Narren Mund geht mit Torheit um.
15 Ein Betrübter hat nimmer einen guten Tag; aber ein guter Mut ist ein täglich Wohlleben. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22)
16 Es ist besser ein wenig mit der Furcht des HERRN denn großer Schatz, darin Unruhe ist. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1)
17 Es ist besser ein Gericht Kraut mit Liebe, denn ein gemästeter Ochse mit Haß.
18 Ein zorniger Mann richtet Hader an; ein Geduldiger aber stillt den Zank. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22)
19 Der Weg des Faulen ist dornig; aber der Weg des Frommen ist wohl gebahnt. (Sprüche 24.30-31)
20 Ein weiser Sohn erfreut den Vater, und ein törichter Mensch ist seiner Mutter Schande. (Sprüche 10.1)
21 Dem Toren ist die Torheit eine Freude; aber ein verständiger Mann bleibt auf dem rechten Wege.
22 Die Anschläge werden zunichte, wo nicht Rat ist; wo aber viel Ratgeber sind, bestehen sie. (Sprüche 11.14)
23 Es ist einem Manne eine Freude, wenn er richtig antwortet; und ein Wort zu seiner Zeit ist sehr lieblich.
24 Der Weg des Lebens geht überwärts für den Klugen, auf daß er meide die Hölle unterwärts.
25 Der HERR wird das Haus des Hoffärtigen zerbrechen und die Grenze der Witwe bestätigen.
26 Die Anschläge des Argen sind dem HERRN ein Greuel; aber freundlich reden die Reinen.
27 Der Geizige verstört sein eigen Haus; wer aber Geschenke haßt, der wird leben. (Psalm 15.5)
28 Das Herz des Gerechten ersinnt, was zu antworten ist; aber der Mund der Gottlosen schäumt Böses.
29 Der HERR ist fern von den Gottlosen; aber der Gerechten Gebet erhört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31)
30 Freundlicher Anblick erfreut das Herz; eine gute Botschaft labt das Gebein. (Sprüche 25.25)
31 Das Ohr, das da hört die Strafe des Lebens, wird unter den Weisen wohnen.
32 Wer sich nicht ziehen läßt, der macht sich selbst zunichte; wer aber auf Strafe hört, der wird klug. (Sprüche 15.5)
33 Die Furcht des HERRN ist Zucht und Weisheit; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.