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Sprüche - Kapitel 11

Glück des Frommen, Unglück des Bösen

1 Falsche Waage ist dem HERRN ein Greuel; aber völliges Gewicht ist sein Wohlgefallen. (3. Mose 19.35) (Sprüche 16.11) (Sprüche 20.10) 2 Wo Stolz ist, da ist auch Schmach; aber Weisheit ist bei den Demütigen. (Sprüche 16.18) (Sprüche 18.12)
3 Unschuld wird die Frommen leiten; aber die Bosheit wird die Verächter verstören. (Psalm 52.7)
4 Gut hilft nicht am Tage des Zorns; aber Gerechtigkeit errettet vom Tod. (Sprüche 10.2)
5 Die Gerechtigkeit des Frommen macht seinen Weg eben; aber der Gottlose wird fallen durch sein gottloses Wesen.
6 Die Gerechtigkeit der Frommen wird sie erretten; aber die Verächter werden gefangen in ihrer Bosheit.
7 Wenn der gottlose Mensch stirbt, ist seine Hoffnung verloren und das Harren des Ungerechten wird zunichte. (Sprüche 10.28)
8 Der Gerechte wird aus seiner Not erlöst, und der Gottlose kommt an seine Statt. (Jesaja 43.3) (Sprüche 21.18)
9 Durch den Mund des Heuchlers wird sein Nächster verderbt; aber die Gerechten merken's und werden erlöst.
10 Eine Stadt freut sich, wenn's den Gerechten wohl geht; und wenn die Gottlosen umkommen, wird man froh.
11 Durch den Segen der Frommen wird eine Stadt erhoben; aber durch den Mund der Gottlosen wird sie zerbrochen. (Sprüche 28.12) (Sprüche 29.2)
12 Wer seinen Nächsten schändet, ist ein Narr; aber ein verständiger Mann schweigt still.
13 Ein Verleumder verrät, was er heimlich weiß; aber wer eines getreuen Herzens ist, verbirgt es.
14 Wo nicht Rat ist, da geht das Volk unter; wo aber viel Ratgeber sind, da geht es wohl zu.
15 Wer für einen andern Bürge wird, der wird Schaden haben; wer aber sich vor Geloben hütet, ist sicher. (Sprüche 6.1-2)
16 Ein holdselig Weib erlangt Ehre; aber die Tyrannen erlangen Reichtum.
17 Ein barmherziger Mann tut sich selber Gutes; aber ein unbarmherziger betrübt auch sein eigen Fleisch.
18 Der Gottlosen Arbeit wird fehlschlagen; aber wer Gerechtigkeit sät, das ist gewisses Gut.
19 Gerechtigkeit fördert zum Leben; aber dem Übel nachjagen fördert zum Tod. (Sprüche 19.23)
20 Der HERR hat Greuel an den verkehrten Herzen, und Wohlgefallen an den Frommen.
21 Den Bösen hilft nichts, wenn sie auch alle Hände zusammentäten; aber der Gerechten Same wird errettet werden.
22 Ein schönes Weib ohne Zucht ist wie eine Sau mit einem goldenen Haarband. (Sprüche 31.30)
23 Der Gerechten Wunsch muß doch wohl geraten, und der Gottlosen Hoffen wird Unglück. (Sprüche 11.7)
24 Einer teilt aus und hat immer mehr; ein anderer kargt, da er nicht soll, und wird doch ärmer.
25 Die Seele, die da reichlich segnet, wird gelabt; wer reichlich tränkt, der wird auch getränkt werden. (Sprüche 19.17)
26 Wer Korn innehält, dem fluchen die Leute; aber Segen kommt über den, der es verkauft.
27 Wer da Gutes sucht, dem widerfährt Gutes; wer aber nach Unglück ringt, dem wird's begegnen.
28 Wer sich auf seinen Reichtum verläßt, der wird untergehen; aber die Gerechten werden grünen wie ein Blatt. (Psalm 52.9-10)
29 Wer sein eigen Haus betrübt, der wird Wind zum Erbteil haben; und ein Narr muß ein Knecht des Weisen sein.
30 Die Frucht des Gerechten ist ein Baum des Lebens, und ein Weiser gewinnt die Herzen. (Sprüche 3.18) (Sprüche 15.4)
31 So der Gerechte auf Erden leiden muß, wie viel mehr der Gottlose und der Sünder! (1. Petrus 4.17-18)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)