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Sacharja - Kapitel 12

Gottes Schutz für Jerusalem

1 Dies ist die Last des Wortes vom HERRN über Israel, spricht der HERR, der den Himmel ausbreitet und die Erde gründet und den Odem des Menschen in ihm macht. 2 Siehe, ich will Jerusalem zum Taumelbecher zurichten allen Völkern, die umher sind; auch Juda wird's gelten, wenn Jerusalem belagert wird. (Jesaja 51.17) 3 Zur selben Zeit will ich Jerusalem machen zum Laststein allen Völkern; alle, die ihn wegheben wollen, sollen sich daran zerschneiden; denn es werden sich alle Heiden auf Erden wider sie versammeln. (Sacharja 14.2) (Joel 4.12) 4 Zu der Zeit, spricht der HERR, will ich alle Rosse scheu und ihren Reitern bange machen; aber über das Haus Juda will ich meine Augen offen haben und alle Rosse der Völker mit Blindheit plagen.
5 Und die Fürsten in Juda werden sagen in ihrem Herzen: Es seien mir nur die Bürger zu Jerusalem getrost in dem HERRN Zebaoth, ihrem Gott. 6 Zu der Zeit will ich die Fürsten Juda's machen zur Feuerpfanne im Holz und zur Fackel im Stroh, daß sie verzehren zur Rechten und zur Linken alle Völker um und um. Und Jerusalem soll auch fürder bleiben an ihrem Ort zu Jerusalem. (Obadja 1.18) 7 Und der HERR wird zuerst die Hütten Juda's erretten, auf daß sich nicht hoch rühme das Haus David noch die Bürger zu Jerusalem wider Juda.
8 Zu der Zeit wird der HERR beschirmen die Bürger zu Jerusalem, und es wird geschehen, daß, welcher schwach sein wird unter ihnen zu der Zeit, wird sein wie David; und das Haus David wird sein wie Gott, wie des HERRN Engel vor ihnen. (Jesaja 33.24)

Klage über den Durchbohrten

9 Und zu der Zeit werde ich gedenken, zu vertilgen alle Heiden, die wider Jerusalem gezogen sind. (Offenbarung 20.9)
10 Aber über das Haus David und über die Bürger zu Jerusalem will ich ausgießen den Geist der Gnade und des Gebets; und sie werden mich ansehen, welchen sie zerstochen haben, und werden um ihn klagen, wie man klagt um ein einziges Kind, und werden sich um ihn betrüben, wie man sich betrübt um ein erstes Kind. (Joel 3.1) (Johannes 19.37) (Offenbarung 1.7)
11 Zu der Zeit wird große Klage sein zu Jerusalem, wie die war bei Hadad-Rimmon im Felde Megiddos. (2. Chronik 35.22-25)
12 Und das Land wird klagen, ein jegliches Geschlecht besonders: das Geschlecht des Hauses David besonders und ihre Weiber besonders; das Geschlecht des Hauses Nathan besonders und ihre Weiber besonders; 13 das Geschlecht des Hauses Levi besonders und ihre Weiber besonders; das Geschlecht Simeis besonders und ihre Weiber besonders; 14 also alle übrigen Geschlechter, ein jegliches besonders und ihre Weiber auch besonders.

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Hesekiel - Kapitel 46

Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten

1 So spricht Gott, der HERR: Das Tor des innern Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und am Tage des Neumonds soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll alsdann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Dankopfer verrichten; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und alsdann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. 4 Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder. (4. Mose 28.9) 5 Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen. 7 Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen. 9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen. 11 Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha. (Hesekiel 46.7) 12 Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. 13 Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (4. Mose 28.3) 14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen! 15 Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. 16 So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz! 17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben. (3. Mose 25.10) 18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde! (Hesekiel 45.8-9) 19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. 20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußern Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. 21 Und er führte mich in den äußern Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in einer jeden Ecke des Vorhofs war noch ein kleiner Hof. 22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter derselben hatte man ringsum Kochherde gemacht. 24 Da sagte er zu mir: Das ist die Küche, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.