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Richter - Kapitel 20

Strafgericht am Stamm Benjamin

1 Da zogen die Kinder Israel aus und versammelten sich zuhauf wie ein Mann, von Dan bis gen Beer-Seba und vom Lande Gilead zu dem HERRN gen Mizpa; (Richter 11.11) (1. Samuel 7.5) 2 und traten zuhauf die Obersten des ganzen Volks aller Stämme Israels in der Gemeinde Gottes, vierhundertausend Mann zu Fuß, die das Schwert auszogen. 3 Aber die Kinder Benjamin hörten, daß die Kinder Israel hinauf gen Mizpa gezogen waren. Und die Kinder Israel sprachen: Sagt, wie ist das Übel zugegangen? 4 Da antwortete der Levit, des Weibes Mann, die erwürgt war, und sprach: Ich kam gen Gibea in Benjamin mit meinem Kebsweibe, über Nacht dazubleiben. (Richter 19.15) 5 Da machten sich wider mich auf die Bürger zu Gibea und umgaben mich im Hause des Nachts und gedachten, mich zu erwürgen; und haben mein Kebsweib geschändet, daß sie gestorben ist. 6 Da faßte ich mein Kebsweib und zerstückte es und sandte es in alle Felder des Erbes Israels; denn sie haben einen Mutwillen und eine Torheit getan in Israel. 7 Siehe, da seid ihr Kinder Israel alle; schafft euch Rat und tut hierzu! 8 Da machte sich alles Volk auf wie ein Mann und sprach: Es soll niemand in seine Hütte gehen noch in sein Haus kehren;
9 sondern das wollen wir jetzt tun wider Gibea: 10 laßt uns losen und nehmen zehn Mann von hundert, und hundert von tausend, und tausend von zehntausend aus allen Stämmen Israels, daß sie Speise nehmen für das Volk, daß es komme und tue mit Gibea-Benjamin nach all seiner Torheit, die es in Israel getan hat. 11 Also versammelten sich zu der Stadt alle Männer Israels, wie ein Mann verbunden. 12 Und die Stämme Israels sandten Männer zu allen Geschlechtern Benjamins und ließen ihnen sagen: Was ist das für eine Bosheit, die bei euch geschehen ist?
13 So gebt nun her die Männer, die bösen Buben zu Gibea, daß wir sie töten und das Übel aus Israel tun! Aber die Kinder Benjamin wollten nicht gehorchen der Stimme ihrer Brüder, der Kinder Israel; 14 sondern versammelten sich aus den Städten gen Gibea, auszuziehen in den Streit wider die Kinder Israel. 15 Und wurden des Tages gezählt der Kinder Benjamin aus den Städten sechsundzwanzigtausend Mann, die das Schwert auszogen, ohne die Bürger zu Gibea, deren wurden siebenhundert gezählt, auserlesene Männer. 16 Und unter allem diesem Volk waren siebenhundert Mann auserlesen, die links waren und konnten mit der Schleuder ein Haar treffen, daß sie nicht fehlten. 17 Aber derer von Israel (ohne die von Benjamin) wurden gezählt vierhunderttausend Mann, die das Schwert führten, und alle streitbare Männer. 18 Die machten sich auf und zogen hinauf gen Beth-el und fragten Gott und sprachen: Wer soll vor uns hinaufziehen, den Streit anzufangen mit den Kindern Benjamin? Der HERR sprach: Juda soll anfangen. (Richter 1.1-2) (Richter 20.26-27) (Richter 21.2) 19 Also machten sich die Kinder Israel des Morgens auf und lagerten sich vor Gibea.
20 Und ein jeder Mann von Israel ging heraus, zu streiten mit Benjamin, und schickten sich, zu streiten wider Gibea. 21 Da fielen die Kinder Benjamin heraus aus Gibea und schlugen des Tages unter Israel zweiundzwanzigtausend zu Boden. 22 Aber das Volk der Männer von Israel ermannte sich und stellte sich auf, noch weiter zu streiten am selben Ort, da sie sich des vorigen Tages gestellt hatten. 23 Und die Kinder Israel zogen hinauf und weinten vor dem HERRN bis an den Abend und fragten den HERRN und sprachen: Sollen wir wieder nahen, zu streiten mit den Kindern Benjamin, unsern Brüdern? Der HERR sprach: Zieht hinauf zu ihnen! 24 Und da die Kinder Israel sich machten an die Kinder Benjamin des andern Tages, 25 fielen die Benjaminiter heraus aus Gibea ihnen entgegen desselben Tages und schlugen von den Kindern Israel noch achtzehntausend zu Boden, die alle das Schwert führten. (1. Mose 49.27) 26 Da zogen alle Kinder Israel hinauf und alles Volk und kamen gen Beth-El und weinten und blieben daselbst vor dem HERRN und fasteten den Tag bis zum Abend und opferten Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (Richter 20.18)
27 Und die Kinder Israel fragten den HERRN (es war aber daselbst die Lade des Bundes Gottes zu der Zeit, 28 und Pinehas, der Sohn Eleasars, Aarons Sohns, stand vor ihm zu der Zeit) und sprachen: Sollen wir weiter ausziehen, zu streiten mit den Kindern Benjamin, unsern Brüdern, oder sollen wir ablassen? Der HERR sprach: Zieht hinauf; morgen will ich sie in eure Hände geben. (Josua 22.13) 29 Und die Kinder Israel stellten einen Hinterhalt auf Gibea umher.
30 Und zogen also die Kinder Israel hinauf des dritten Tages gegen die Kinder Benjamin und stellten sich wider Gibea wie zuvor zweimal. 31 Da fuhren die Kinder Benjamin heraus, dem Volk entgegen, und wurden losgerissen von der Stadt und fingen an zu schlagen und zu verwunden etliche vom Volk, wie zuvor zweimal, im Felde auf zwei Straßen, deren eine gen Beth-El, die andere gen Gibea geht, bei dreißig Mann in Israel. 32 Da gedachten die Kinder Benjamin: Sie sind geschlagen vor uns wie vorhin. Aber die Kinder Israel sprachen: Laßt uns fliehen, daß wir sie von der Stadt reißen auf die Straßen! 33 Da machten sich auf alle Männer von Israel von ihrem Ort und stellten sich zu Baal-Thamar. Und der Hinterhalt Israels brach hervor an seinem Ort, von der Höhle Geba, 34 und kamen gen Gibea zehntausend Mann, auserlesen aus ganz Israel, daß der Streit hart ward; sie aber wußten nicht, daß sie das Unglück treffen würde. 35 Also schlug der HERR den Benjamin vor den Kindern Israel, daß die Kinder Israel auf den Tag verderbten fünfundzwanzigtausend und hundert Mann in Benjamin, die alle das Schwert führten. 36 Denn da die Kinder Benjamin sahen, daß sie geschlagen waren, gaben ihnen die Männer Israels Raum; denn sie verließen sich auf den Hinterhalt, den sie bei Gibea aufgestellt hatten.
37 Und der Hinterhalt eilte auch und brach hervor auf Gibea zu und zog hinan und schlug die ganze Stadt mit der Schärfe des Schwerts. 38 Sie hatten aber abgeredet miteinander, die Männer von Israel und der Hinterhalt, mit dem Schwert über sie zu fallen, wenn der Rauch aus der Stadt sich erhöbe. 39 Da nun die Männer von Israel sich wandten im Streit und Benjamin anfing zu schlagen und verwundeten in Israel bei dreißig Mann und gedachten: Sie sind vor uns geschlagen wie im vorigen Streit, 40 da fing an sich zu erheben von der Stadt ein Rauch stracks über sich. Und Benjamin wandte sich hinter sich, und siehe, da ging die Stadt ganz auf gen Himmel. 41 Und die Männer von Israel wandten sich auch um. Da erschraken die Männer Benjamins; denn sie sahen, daß sie das Unglück treffen wollte. 42 Und wandten sich von den Männern Israels auf den Weg zur Wüste; aber der Streit folgte ihnen nach, und die von den Städten hineingekommen waren, die verderbten sie drinnen. 43 Und sie umringten Benjamin und jagten ihn bis gen Menuha und zertraten sie bis vor Gibea gegen der Sonne Aufgang. 44 Und es fielen von Benjamin achtzehntausend Mann, die alle streitbare Männer waren. 45 Da wandten sie sich und flohen zu der Wüste, an den Fels Rimmon; aber auf derselben Straße schlugen sie fünftausend Mann und folgten ihnen hintennach bis gen Gideom und schlugen ihrer zweitausend.
46 Und also fielen des Tages von Benjamin fünfundzwanzigtausend Mann, die das Schwert führten und alle streitbare Männer waren. 47 Nur sechshundert Mann wandten sich und flohen zur Wüste, zum Fels Rimmon, und blieben im Fels Rimmon, vier Monate. (Richter 21.13) 48 Und die Männer Israels kamen wieder zu den Kindern Benjamin und schlugen mit der Schärfe des Schwerts die in der Stadt, Leute und Vieh und alles, was man fand; und alle Städte, die man fand, verbrannte man mit Feuer.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.