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Richter - Kapitel 2

Der Engel des HERRN droht Israel

1 Es kam aber der Engel des HERRN herauf von Gilgal gen Bochim und sprach: Ich habe euch aus Ägypten heraufgeführt und in das Land gebracht, das ich euren Vätern geschworen habe, und sprach, ich wollte meinen Bund mit euch nicht brechen ewiglich; 2 ihr aber solltet keinen Bund machen mit den Einwohnern dieses Landes und ihre Altäre zerbrechen. Aber ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht. Warum habt ihr das getan? (5. Mose 7.2-5) 3 Da sprach ich auch: Ich will sie nicht vertreiben vor euch, daß sie euch zum Strick werden und ihre Götter zum Netz. (Josua 23.13) 4 Und da der Engel des HERRN solche Worte geredet hatte zu allen Kinder Israel, hob das Volk seine Stimme auf und weinte, 5 und hießen die Stätte Bochim und opferten daselbst dem HERRN.

Israels Untreue gegen Gott während der Richterzeit

6 Als Josua das Volk von sich gelassen hatte und die Kinder Israel hingezogen waren, ein jeglicher in sein Erbteil, das Land einzunehmen,
7 diente das Volk dem HERRN, solange Josua lebte und die Ältesten, die noch lange nach Josua lebten und alle die großen Werke des HERRN gesehen hatten, die er getan hatte. (Josua 24.31) 8 Da nun Josua, der Sohn Nuns, gestorben war, der Knecht des HERRN, als er hundertundzehn Jahre alt war, 9 begruben sie ihn in den Grenzen seines Erbteile zu Thimnath-Heres auf dem Gebirge Ephraim, mitternachtwärts vom Berge Gaas. (Josua 24.29-30) 10 Da auch alle, die zu der Zeit gelebt hatten, zu ihren Vätern versammelt wurden, kam nach ihnen ein andres Geschlecht auf, das den HERRN nicht kannte noch sein Werke, die er an Israel getan hatte.
11 Da taten die Kinder Israel übel vor dem HERRN und dienten den Baalim
12 und verließen den HERRN, ihrer Väter Gott, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, und folgten andern Göttern nach von den Göttern der Völker, die um sie her wohnten, und beteten sie an und erzürnten den HERRN; 13 denn sie verließen je und je den HERRN und dienten Baal und den Astharoth. 14 So ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel und gab sie in die Hand der Räuber, daß diese sie beraubten, und verkaufte sie in die Hände ihrer Feinde umher. Und sie konnten nicht mehr ihren Feinden widerstehen; 15 sondern wo sie hinaus wollten, da war des HERRN Hand wider sie zum Unglück, wie denn der HERR ihnen gesagt und geschworen hatte. Und sie wurden hart gedrängt. (3. Mose 26.17) (5. Mose 28.20) 16 Wenn dann der HERR Richter auferweckte, die ihnen halfen aus der Räuber Hand, (Apostelgeschichte 13.20)
17 so gehorchten sie den Richtern auch nicht, sondern liefen andern Göttern nach und beteten sie an und wichen bald von dem Weg, darauf ihre Väter gegangen waren, des HERRN Geboten zu gehorchen, und taten nicht wie dieselben. 18 Wenn aber der HERR ihnen Richter erweckte, so war der HERR mit dem Richter und half ihnen aus ihrer Feinde Hand, solange der Richter lebte. Denn es jammerte den HERRN ihr Wehklagen über die, so sie zwangen und drängten. 19 Wenn aber der Richter starb, so wandten sie sich und verderbten es mehr denn ihre Väter, daß sie andern Göttern folgten, ihnen zu dienen und sie anzubeten; sie ließen nicht von ihrem Vornehmen noch von ihrem halsstarrigen Wesen. 20 Darum ergrimmte denn des HERRN Zorn über Israel, daß er sprach: Weil dies Volk meinen Bund übertreten hat, den ich ihren Vätern geboten habe, und gehorchen meiner Stimme nicht,
21 so will ich auch hinfort die Heiden nicht vertreiben, die Josua hat gelassen, da er starb, 22 daß ich Israel durch sie versuche, ob sie auf dem Wege des HERRN bleiben, daß sie darin wandeln, wie ihre Väter geblieben sind, oder nicht. (5. Mose 8.2) (Richter 3.1) (Richter 3.4) 23 Also ließ der HERR diese Heiden, daß er sie nicht bald vertrieb, die er nicht hatte in Josuas Hand übergeben.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.