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Richter - Kapitel 17

Michas Gottesbild und sein Priester

1 Es war ein Mann auf dem Gebirge Ephraim, mit Namen Micha. 2 Der sprach zu seiner Mutter: Die tausendundhundert Silberlinge, die dir genommen worden sind und derenthalben du den Fluch gesprochen und auch vor meinen Ohren gesagt hast, sieh, das Geld ist bei mir; ich habe es genommen. Da sprach sein Mutter: Gesegnet sei mein Sohn dem HERRN! (3. Mose 5.1) 3 Also gab er seiner Mutter die tausendundhundert Silberlinge wieder. Und seine Mutter sprach: Ich habe das Geld dem HERRN geheiligt von meiner Hand für meinen Sohn, daß man ein Bildnis und einen Abgott machen soll; darum so gebe ich's dir nun wieder. 4 Aber er gab seiner Mutter das Geld wieder. Da nahm seine Mutter zweihundert Silberlinge und tat sie zu dem Goldschmied; der machte ihr ein Bild und einen Abgott, das war darnach im Hause Michas. (Jesaja 40.19) 5 Und der Mann Micha hatte also ein Gotteshaus; und machte einen Leibrock und Hausgötzen und füllte seiner Söhne einem die Hand, daß er sein Priester ward. (Richter 8.27) 6 Zu der Zeit war kein König in Israel, und ein jeglicher tat, was ihn recht deuchte. (Richter 18.1) (Richter 19.1) (Richter 21.25) 7 Es war aber ein Jüngling von Bethlehem-Juda unter dem Geschlecht Juda's, und er war ein Levit und war fremd daselbst. (Richter 18.3)
8 Er zog aus der Stadt Bethlehem-Juda, zu wandern, wo er hin konnte. Und da er aufs Gebirge Ephraim kam zum Hause Michas, daß er seinen Weg ginge, 9 fragte ihn Micha: Wo kommst du her? Er antwortete ihm: Ich bin ein Levit von Bethlehem-Juda und wandere, wo ich hin kann. 10 Micha aber sprach zu ihm: Bleibe bei mir, du sollst mein Vater und mein Priester sein; ich will dir jährlich zehn Silberlinge und deine Kleidung und Nahrung geben. Und der Levit ging hin. 11 Der Levit trat an, zu bleiben bei dem Mann; und er hielt den Jüngling gleich wie einen Sohn. 12 Und Micha füllte dem Leviten die Hand, daß er sein Priester ward, und war also im Haus Michas. 13 Und Micha sprach: Nun weiß ich, daß mir der HERR wird wohltun, weil ich einen Leviten zum Priester habe.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.