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Psalm - Kapitel 94

Hilferuf gegen die Unterdrücker des Volkes Gottes

1 HERR, Gott, des die Rache ist, Gott, des die Rache ist, erscheine! (5. Mose 32.35) 2 Erhebe dich, du Richter der Welt; vergilt den Hoffärtigen, was sie verdienen! (1. Mose 18.25) 3 HERR, wie lange sollen die Gottlosen, wie lange sollen die Gottlosen prahlen
4 und so trotzig reden, und alle Übeltäter sich so rühmen? 5 HERR, sie zerschlagen dein Volk und plagen dein Erbe; 6 Witwen und Fremdlinge erwürgen sie und töten die Waisen 7 und sagen: "Der HERR sieht's nicht, und der Gott Jakobs achtet's nicht." (Psalm 10.11) 8 Merket doch, ihr Narren unter dem Volk! Und ihr Toren, wann wollt ihr klug werden? (Psalm 92.7)
9 Der das Ohr gepflanzt hat, sollte der nicht hören? Der das Auge gemacht hat, sollte der nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Heiden züchtigt, sollte der nicht strafen,-der die Menschen lehrt, was sie wissen? 11 Aber der HERR weiß die Gedanken der Menschen, daß sie eitel sind. (1. Korinther 3.20) 12 Wohl dem, den du, HERR, züchtigst und lehrst ihn durch dein Gesetz, (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14)
13 daß er Geduld habe, wenn's übel geht, bis dem Gottlosen die Grube bereitet werde! (Psalm 37.7) 14 Denn der HERR wird sein Volk nicht verstoßen noch sein Erbe verlassen. 15 Denn Recht muß doch Recht bleiben, und dem werden alle frommen Herzen zufallen. 16 Wer steht bei mir wider die Boshaften? Wer tritt zu mir wider die Übeltäter?
17 Wo der HERR nicht hülfe, so läge meine Seele schier bald in der Stille. 18 Ich sprach: Mein Fuß hat gestrauchelt; aber deine Gnade, HERR, hielt mich. 19 Ich hatte viel Bekümmernisse in meinem Herzen; aber deine Tröstungen ergötzten meine Seele. (2. Korinther 1.4-5) 20 Du wirst ja nimmer eins mit dem schädlichen Stuhl, der das Gesetz übel deutet.
21 Sie rüsten sich gegen die Seele des Gerechten und verdammen unschuldig Blut. 22 Aber der HERR ist mein Schutz; mein Gott ist der Hort meiner Zuversicht.
23 Und er wird ihnen ihr Unrecht vergelten und wird sie um ihre Bosheit vertilgen; der HERR, unser Gott, wird sie vertilgen.

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.