zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 90

Zuflucht in unserer Vergänglichkeit

1 Ein Gebet Mose's, des Mannes Gottes. HERR, Gott, du bist unsre Zuflucht für und für. 2 Ehe denn die Berge wurden und die Erde und die Welt geschaffen wurden, bist du, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit, 3 der du die Menschen lässest sterben und sprichst: Kommt wieder, Menschenkinder! (Prediger 1.4) (Prediger 12.7)
4 Denn tausend Jahre sind vor dir wie der Tag, der gestern vergangen ist, und wie eine Nachtwache. (2. Petrus 3.8) 5 Du lässest sie dahinfahren wie einen Strom; sie sind wie ein Schlaf, gleichwie ein Gras, das doch bald welk wird, (Hiob 14.2) (Psalm 102.12) (Psalm 103.15) (Jesaja 40.6-7) 6 das da frühe blüht und bald welk wird und des Abends abgehauen wird und verdorrt. 7 Das macht dein Zorn, daß wir so vergehen, und dein Grimm, daß wir so plötzlich dahinmüssen.
8 Denn unsere Missetaten stellst du vor dich, unsre unerkannte Sünde ins Licht vor deinem Angesicht. 9 Darum fahren alle unsere Tage dahin durch deinen Zorn; wir bringen unsre Jahre zu wie ein Geschwätz. 10 Unser Leben währet siebzig Jahre, und wenn's hoch kommt, so sind's achtzig Jahre, und wenn's köstlich gewesen ist, so ist es Mühe und Arbeit gewesen; denn es fährt schnell dahin, als flögen wir davon. (Prediger 1.3) (Prediger 1.8) 11 Wer glaubt aber, daß du so sehr zürnest, und wer fürchtet sich vor solchem deinem Grimm?
12 Lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden. (Psalm 39.5) 13 HERR, kehre doch wieder zu uns und sei deinen Knechten gnädig!
14 Fülle uns früh mit deiner Gnade, so wollen wir rühmen und fröhlich sein unser Leben lang. 15 Erfreue uns nun wieder, nachdem du uns so lange plagest, nachdem wir so lange Unglück leiden. 16 Zeige deinen Knechten deine Werke und deine Ehre ihren Kindern. 17 Und der HERR, unser Gott, sei uns freundlich und fördere das Werk unsrer Hände bei uns; ja, das Werk unsrer Hände wolle er fördern!

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.