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Psalm - Kapitel 81

Die wahre Festfeier

1 Auf der Gittith, vorzusingen, Asaphs. 2 Singet fröhlich Gott, der unsre Stärke ist; jauchzt dem Gott Jakobs!
3 Hebet an mit Psalmen und gebet her die Pauken, liebliche Harfen mit Psalter! 4 Blaset im Neumond die Posaune, in unserm Fest der Laubhütten! (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Denn solches ist die Weise in Israel und ein Recht des Gottes Jakobs. 6 Solche hat er zum Zeugnis gesetzt unter Joseph, da sie aus Ägyptenland zogen und fremde Sprache gehört hatten, 7 da ich ihre Schulter von der Last entledigt hatte und ihre Hände der Körbe los wurden. 8 Da du mich in der Not anriefst, half ich dir aus; ich erhörte dich, da dich das Wetter überfiel, und versuchte dich am Haderwasser. (Sela.) (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Höre, mein Volk, ich will unter dir zeugen; Israel, du sollst mich hören, 10 daß unter dir kein anderer Gott sei und du keinen fremden Gott anbetest. (2. Mose 20.2-3) 11 Ich bin der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat: Tue deinen Mund weit auf, laß mich ihn füllen! 12 Aber mein Volk gehorcht nicht meiner Stimme, und Israel will mich nicht.
13 So habe ich sie gelassen in ihres Herzens Dünkel, daß sie wandeln nach ihrem Rat. (Apostelgeschichte 14.16) 14 Wollte mein Volk mir gehorsam sein und Israel auf meinem Wege gehen,
15 so wollte ich ihre Feinde bald dämpfen und meine Hand über ihre Widersacher wenden, 16 und denen, die den HERRN hassen, müßte es wider sie fehlen; ihre Zeit aber würde ewiglich währen, 17 und ich würde sie mit dem besten Weizen speisen und mit Honig aus dem Felsen sättigen. (5. Mose 32.13)

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4. Mose - Kapitel 36

Gesetz für Erbtöchter

1 Und es traten herzu die Häupter der Väter vom Geschlecht der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Kinder Israel, 2 und sprachen: Jehova hat meinem Herrn geboten, den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von Jehova geboten worden, das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen Stämme der Kinder Israel zu Weibern, so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und dem Lose unseres Erbteils wird es entzogen werden. 4 Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3. Mose 25.10-13) 5 Da gebot Mose den Kindern Israel, nach dem Befehle Jehovas, und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph redet recht. 6 Dies ist das Wort, welches Jehova betreffs der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Weibern werden; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Weibern werden, 7 damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen ein jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen. 8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Kinder Israel besitzt, soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zum Weibe werden, damit die Kinder Israel ein jeder das Erbteil seiner Väter besitzen, 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Kinder Israel sollen ein jeder seinem Erbteil anhangen. 10 So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Und Machla, Tirza und Chogla und Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, wurden den Söhnen ihrer Oheime zu Weibern. (4. Mose 26.33) 12 Männern aus den Geschlechtern der Kinder Manasse, des Sohnes Josephs, wurden sie zu Weibern. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamme des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und die Rechte, welche Jehova in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, den Kindern Israel durch Mose geboten hat.