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Psalm - Kapitel 77

Trost aus Gottes früheren Taten

1 Ein Psalm Asaphs für Jeduthun, vorzusingen. (Psalm 62.1) 2 Ich schreie mit meiner Stimme zu Gott; zu Gott schreie ich, und er erhört mich.
3 In der Zeit der Not suche ich den HERRN; meine Hand ist des Nachts ausgereckt und läßt nicht ab; denn meine Seele will sich nicht trösten lassen. 4 Wenn ich betrübt bin, so denke ich an Gott; wenn mein Herz in ängsten ist, so rede ich. (Sela.) 5 Meine Augen hältst du, daß sie wachen; ich bin so ohnmächtig, daß ich nicht reden kann. 6 Ich denke der alten Zeit, der vorigen Jahre. (Psalm 143.5)
7 Ich denke des Nachts an mein Saitenspiel und rede mit meinem Herzen; mein Geist muß forschen. 8 Wird denn der HERR ewiglich verstoßen und keine Gnade mehr erzeigen? (Psalm 85.6) 9 Ist's denn ganz und gar aus mit seiner Güte, und hat die Verheißung ein Ende? 10 Hat Gott vergessen, gnädig zu sein, und seine Barmherzigkeit vor Zorn verschlossen? (Sela.) 11 Aber doch sprach ich: Ich muß das leiden; die rechte Hand des Höchsten kann alles ändern. 12 Darum gedenke ich an die Taten des HERRN; ja, ich gedenke an deine vorigen Wunder
13 und rede von allen deinen Werken und sage von deinem Tun. 14 Gott, dein Weg ist heilig. Wo ist so ein mächtiger Gott, als du, Gott, bist? (2. Mose 15.11) 15 Du bist der Gott, der Wunder tut; du hast deine Macht bewiesen unter den Völkern. 16 Du hast dein Volk erlöst mit Macht, die Kinder Jakobs und Josephs. (Sela.) 17 Die Wasser sahen dich, Gott, die Wasser sahen dich und ängsteten sich, und die Tiefen tobten.
18 Die dicken Wolken gossen Wasser, die Wolken donnerten, und die Strahlen fuhren daher. 19 Es donnerte im Himmel, deine Blitze leuchteten auf dem Erdboden; das Erdreich regte sich und bebte davon. 20 Dein Weg war im Meer und dein Pfad in großen Wassern, und man spürte doch deinen Fuß nicht. 21 Du führtest dein Volk wie eine Herde Schafe durch Mose und Aaron. (2. Mose 12.37) (2. Mose 14.22)

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.