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Psalm - Kapitel 56

Getrostes Vertrauen in schwerer Not

1 Ein gülden Kleinod Davids, von der stummen Taube unter den Fremden, da ihn die Philister griffen zu Gath. (1. Samuel 21.11) 2 Gott, sei mir gnädig, denn Menschen schnauben wider mich; täglich streiten sie und ängsten mich.
3 Meine Feinde schnauben täglich; denn viele streiten stolz wider mich. 4 Wenn ich mich fürchte, so hoffe ich auf dich. 5 Ich will Gottes Namen rühmen; auf Gott will ich hoffen und mich nicht fürchten; was sollte mir Fleisch tun? (Psalm 27.1) (Psalm 118.6) (Jesaja 12.2) (Jesaja 51.12) (Hebräer 13.6) 6 Täglich fechten sie meine Worte an; all ihre Gedanken sind, daß sie mir Übel tun.
7 Sie halten zuhauf und lauern und haben acht auf meine Fersen, wie sie meine Seele erhaschen. 8 Sollten sie mit ihrer Bosheit entrinnen? Gott, stoße solche Leute ohne alle Gnade hinunter! (Psalm 55.24) 9 Zähle die Wege meiner Flucht; fasse meine Tränen in deinen Krug. Ohne Zweifel, du zählst sie.
10 Dann werden sich meine Feinde müssen zurückkehren, wenn ich rufe; so werde ich inne, daß du mein Gott bist. 11 Ich will rühmen Gottes Wort; ich will rühmen des HERRN Wort. 12 Auf Gott hoffe ich und fürchte mich nicht; was können mir die Menschen tun? 13 Ich habe dir, Gott, gelobt, daß ich dir danken will;
14 denn du hast meine Seele vom Tode errettet, meine Füße vom Gleiten, daß ich wandle vor Gott im Licht der Lebendigen. (Hiob 33.30) (Psalm 116.8)

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.