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Psalm - Kapitel 50

Der rechte Gottesdienst

1 Ein Psalm Asaphs. Gott, der HERR, der Mächtige, redet und ruft der Welt vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang. (1. Chronik 25.1) 2 Aus Zion bricht an der schöne Glanz Gottes. 3 Unser Gott kommt und schweigt nicht. Fressend Feuer geht vor ihm her und um ihn her ist ein großes Wetter. (Psalm 96.13) 4 Er ruft Himmel und Erde, daß er sein Volk richte: (Jesaja 1.2) 5 "Versammelt mir meine Heiligen, die den Bund mit mir gemacht haben beim Opfer." (2. Mose 24.4-8) 6 Und die Himmel werden seine Gerechtigkeit verkündigen; denn Gott ist Richter. (Sela.) 7 "Höre, mein Volk, laß mich reden; Israel, laß mich unter dir zeugen: Ich, Gott, bin dein Gott.
8 Deines Opfers halber strafe ich dich nicht, sind doch deine Brandopfer immer vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Ich will nicht von deinem Hause Farren nehmen noch Böcke aus deinen Ställen. 10 Denn alle Tiere im Walde sind mein und das Vieh auf den Bergen, da sie bei tausend gehen. 11 Ich kenne alle Vögel auf den Bergen, und allerlei Tier auf dem Feld ist vor mir. 12 Wo mich hungerte, wollte ich dir nicht davon sagen; denn der Erdboden ist mein und alles, was darinnen ist. 13 Meinst du, daß ich Ochsenfleisch essen wolle oder Bocksblut trinken? 14 Opfere Gott Dank und bezahle dem Höchsten deine Gelübde 15 und rufe mich an in der Not, so will ich dich erretten, so sollst du mich preisen." (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Aber zum Gottlosen spricht Gott: "Was verkündigst du meine Rechte und nimmst meinen Bund in deinen Mund, (Römer 2.21-23)
17 so du doch Zucht hassest und wirfst meine Worte hinter dich? 18 Wenn du einen Dieb siehst, so läufst du mit ihm und hast Gemeinschaft mit den Ehebrechern. (Epheser 5.11) 19 Deinen Mund lässest du Böses reden, und deine Zunge treibt Falschheit. 20 Du sitzest und redest wider deinen Bruder; deiner Mutter Sohn verleumdest du. 21 Das tust du, und ich schweige; da meinst du, ich werde sein gleichwie du. Aber ich will dich strafen und will dir's unter Augen stellen. (Psalm 73.11) 22 Merket doch das, die ihr Gottes vergesset, daß ich nicht einmal hinraffe und sei kein Retter da.
23 Wer Dank opfert, der preiset mich; und da ist der Weg, daß ich ihm zeige das Heil Gottes."

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)