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Psalm - Kapitel 30

Dank für Rettung aus Todesnot

1 Ein Psalm, zu singen von der Einweihung des Hauses, von David. 2 Ich preise dich, HERR; denn du hast mich erhöht und lässest meine Feinde sich nicht über mich freuen. (Psalm 35.19) (Psalm 35.24)
3 HERR, mein Gott, da ich schrie zu dir, machtest du mich gesund. 4 HERR, du hast meine Seele aus der Hölle geführt; du hast mich lebend erhalten, da jene in die Grube fuhren. (Psalm 116.3-4) 5 Ihr Heiligen, lobsinget dem HERRN; danket und preiset seine Heiligkeit!
6 Denn sein Zorn währt einen Augenblick, und lebenslang seine Gnade; den Abend lang währt das Weinen, aber des Morgens ist Freude. (Jesaja 54.7) 7 Ich aber sprach, da mir's wohl ging: Ich werde nimmermehr darniederliegen.
8 Denn, HERR, durch dein Wohlgefallen hattest du meinen Berg stark gemacht; aber da du dein Antlitz verbargest, erschrak ich. 9 Zu dir, HERR, rief ich, und zum HERRN flehte ich: 10 Was ist nütze an meinem Blut, wenn ich zur Grube fahre? Wird dir auch der Staub danken und deine Treue verkündigen? (Psalm 6.6) 11 HERR, höre und sei mir gnädig! HERR, sei mein Helfer! 12 Du hast meine Klage verwandelt in einen Reigen; du hast mir meinen Sack ausgezogen und mich mit Freude gegürtet, (Johannes 16.20)
13 auf daß dir lobsinge meine Ehre und nicht stille werde. HERR, mein Gott, ich will dir danken in Ewigkeit. (Psalm 16.9)

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.