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Psalm - Kapitel 147

Gottes Güte in Natur und Geschichte

1 Lobet den HERRN! denn unsern Gott loben, das ist ein köstlich Ding; solch Lob ist lieblich und schön. (Psalm 92.2) 2 Der HERR baut Jerusalem und bringt zusammen die Verjagten Israels. 3 Er heilt, die zerbrochnes Herzens sind, und verbindet ihre Schmerzen. (Jesaja 61.1) 4 Er zählt die Sterne und nennt sie alle mit Namen. (Jesaja 40.26) 5 Der HERR ist groß und von großer Kraft; und ist unbegreiflich, wie er regiert. 6 Der HERR richtet auf die Elenden und stößt die Gottlosen zu Boden. (Lukas 1.52) 7 Singet umeinander dem HERRN mit Dank und lobet unsern Gott mit Harfen,
8 der den Himmel mit Wolken verdeckt und gibt Regen auf Erden; der Gras auf Bergen wachsen läßt; 9 der dem Vieh sein Futter gibt, den jungen Raben, die ihn anrufen. (Hiob 38.41) 10 Er hat nicht Lust an der Stärke des Rosses noch Gefallen an eines Mannes Schenkeln. 11 Der HERR hat Gefallen an denen, die ihn fürchten, die auf seine Güte hoffen. 12 Preise, Jerusalem, den HERRN; lobe Zion, deinen Gott!
13 Denn er macht fest die Riegel deiner Tore und segnet deine Kinder drinnen. 14 Er schafft deinen Grenzen Frieden und sättigt dich mit dem besten Weizen. (Psalm 81.17) 15 Er sendet seine Rede auf Erden; sein Wort läuft schnell. 16 Er gibt Schnee wie Wolle, er streut Reif wie Asche. (Hiob 38.22) (Psalm 148.8) 17 Er wirft seine Schloßen wie Bissen; wer kann bleiben vor seinem Frost? 18 Er spricht, so zerschmilzt es; er läßt seinen Wind wehen, so taut es auf. 19 Er zeigt Jakob sein Wort, Israel seine Sitten und Rechte. 20 So tut er keinen Heiden, noch läßt er sie wissen seine Rechte. Halleluja! (5. Mose 4.7) (Apostelgeschichte 14.16) (Römer 3.2)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)