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Psalm - Kapitel 137

An den Wassern zu Babel

1 An den Wassern zu Babel saßen wir und weinten, wenn wir an Zion gedachten. 2 Unsere Harfen hingen wir an die Weiden, die daselbst sind. 3 Denn dort hießen uns singen, die uns gefangen hielten, und in unserm Heulen fröhlich sein: "Singet uns ein Lied von Zion!" 4 Wie sollten wir des HERRN Lied singen in fremden Landen?
5 Vergesse ich dein, Jerusalem, so werde ich meiner Rechten vergessen. (Jeremia 51.50) 6 Meine Zunge soll an meinem Gaumen kleben, wo ich nicht dein gedenke, wo ich nicht lasse Jerusalem meine höchste Freude sein. 7 HERR, gedenke der Kinder Edom den Tag Jerusalems, die da sagten: "Rein ab, rein ab bis auf ihren Boden!" (Psalm 79.12) (Obadja 1.10)
8 Du verstörte Tochter Babel, wohl dem, der dir vergilt, wie du uns getan hast! 9 Wohl dem, der deine jungen Kinder nimmt und zerschmettert sie an dem Stein! (Jesaja 13.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. (3. Mose 5.7) 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein. (Lukas 2.24)