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Psalm - Kapitel 112

Segen der Gottesfurcht

1 Halleluja! Wohl dem, der den HERRN fürchtet, der große Lust hat zu seinen Geboten! (Psalm 1.1) 2 Des Same wird gewaltig sein auf Erden; das Geschlecht der Frommen wird gesegnet sein. (Sprüche 20.7) 3 Reichtum und die Fülle wird in ihrem Hause sein, und ihre Gerechtigkeit bleibt ewiglich. 4 Den Frommen geht das Licht auf in der Finsternis von dem Gnädigen, Barmherzigen und Gerechten. (Psalm 37.6) 5 Wohl dem, der barmherzig ist und gerne leidet und richtet seine Sachen aus, daß er niemand Unrecht tue! (Psalm 41.2)
6 Denn er wird ewiglich bleiben; des Gerechten wird nimmermehr vergessen. 7 Wenn eine Plage kommen will, so fürchtet er sich nicht; sein Herz hofft unverzagt auf den HERRN. 8 Sein Herz ist getrost und fürchtet sich nicht, bis er seine Lust an seinen Feinden sieht. (Psalm 91.8) 9 Er streut aus und gibt den Armen; seine Gerechtigkeit bleibt ewiglich, sein Horn wird erhöht mit Ehren. (2. Korinther 9.9) 10 Der Gottlose wird's sehen, und es wird ihn verdrießen; seine Zähne wird er zusammenbeißen und vergehen. Denn was die Gottlosen gerne wollten, das ist verloren. (Psalm 35.16)

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.