1Halleluja! Ich danke dem HERRN von ganzem Herzen im Rat der Frommen und in der Gemeinde.2Groß sind die Werke des HERRN; wer ihrer achtet, der hat eitel Lust daran.(Psalm 104.24)3Was er ordnet, das ist löblich und herrlich; und seine Gerechtigkeit bleibt ewiglich.4Er hat ein Gedächtnis gestiftet seiner Wunder, der gnädige und barmherzige HERR.5Er gibt Speise denen, die ihn fürchten; er gedenkt ewiglich an seinen Bund.(Psalm 145.15)6Er läßt verkündigen seine gewaltigen Taten seinem Volk, daß er ihnen gebe das Erbe der Heiden.7Die Werke seiner Hände sind Wahrheit und Recht; alle seine Gebote sind rechtschaffen.8Sie werden erhalten immer und ewiglich und geschehen treulich und redlich.9Er sendet eine Erlösung seinem Volk; er verheißt, daß sein Bund ewiglich bleiben soll. Heilig und hehr ist sein Name.10Die Furcht des HERRN ist der Weisheit Anfang. Das ist eine feine Klugheit, wer darnach tut, des Lob bleibt ewiglich.(Sprüche 1.7)
1"Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3)(Hesekiel 48.21-22)8Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen."9So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18)10Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36)(5. Mose 25.15)11Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14vom Olivenöl ein Prozent 15und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken."18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird.(3. Mose 4.2)(3. Mose 5.17)21Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5)22Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22)24Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4)(4. Mose 15.6)(4. Mose 15.9)(Hesekiel 46.5)25Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen."(3. Mose 23.34)