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Psalm - Kapitel 109

Fluch den gottlosen Feinden

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. Gott, mein Ruhm, schweige nicht! 2 Denn sie haben ihr gottloses und falsches Maul gegen mich aufgetan und reden wider mich mit falscher Zunge; 3 und sie reden giftig wider mich allenthalben und streiten wider mich ohne Ursache. 4 Dafür, daß ich sie liebe, sind sie wider mich; ich aber bete. 5 Sie beweisen mir Böses um Gutes und Haß um Liebe. (Psalm 35.12) 6 Setze Gottlose über ihn; und der Satan müsse stehen zu seiner Rechten.
7 Wenn er gerichtet wird, müsse er verdammt ausgehen, und sein Gebet müsse Sünde sein. 8 Seiner Tage müssen wenige werden, und sein Amt müsse ein anderer empfangen. (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Kinder müssen Waisen werden und sein Weib eine Witwe. 10 Seine Kinder müssen in der Irre gehen und betteln und suchen, als die verdorben sind. 11 Es müsse der Wucherer aussaugen alles, was er hat; und Fremde müssen seine Güter rauben. 12 Und niemand müsse ihm Gutes tun, und niemand erbarme sich seiner Waisen. 13 Seine Nachkommen müssen ausgerottet werden; ihr Name werde im andern Glied vertilgt. 14 Seiner Väter Missetat müsse gedacht werden vor dem HERRN, und seiner Mutter Sünde müsse nicht ausgetilgt werden. (2. Mose 20.5) 15 Der HERR müsse sie nimmer aus den Augen lassen, und ihr Gedächtnis müsse ausgerottet werden auf Erden, (Sprüche 10.7) 16 darum daß er so gar keine Barmherzigkeit hatte, sondern verfolgte den Elenden und Armen und Betrübten, daß er ihn tötete. 17 Und er wollte den Fluch haben, der wird ihm auch kommen; er wollte den Segen nicht, so wird er auch ferne von ihm bleiben. 18 Er zog an den Fluch wie sein Hemd; der ist in sein Inwendiges gegangen wie Wasser, und wie Öl in seine Gebeine; (4. Mose 5.22) 19 So werde er ihm wie ein Kleid, das er anhabe, und wie ein Gürtel, mit dem er allewege sich gürte. 20 So geschehe denen vom HERRN, die mir zuwider sind und reden Böses wider meine Seele. 21 Aber du, Herr, HERR, sei du mit mir um deines Namens willen; denn deine Gnade ist mein Trost: errette mich!
22 Denn ich bin arm und elend; mein Herz ist zerschlagen in mir. 23 Ich fahre dahin wie ein Schatten, der vertrieben wird, und werde verjagt wie die Heuschrecken. 24 Meine Kniee sind schwach von Fasten, und mein Fleisch ist mager und hat kein Fett. 25 Und ich muß ihr Spott sein; wenn sie mich sehen, schütteln sie ihren Kopf. (Psalm 22.8) 26 Stehe mir bei, HERR, mein Gott! hilf mir nach deiner Gnade, 27 daß sie innewerden, daß dies sei deine Hand, daß du, HERR, solches tust. 28 Fluchen sie, so segne du. Setzen sie sich wider mich, so sollen sie zu Schanden werden; aber dein Knecht müsse sich freuen. (Matthäus 5.11) 29 Meine Widersacher müssen mit Schmach angezogen werden und mit ihrer Schande bekleidet werden wie ein Rock. (Psalm 35.26) 30 Ich will dem HERRN sehr danken mit meinem Munde und ihn rühmen unter vielen.
31 Denn er steht dem Armen zur Rechten, daß er ihm helfe von denen, die sein Leben verurteilen.

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Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18) 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5) 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." (3. Mose 23.34)