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Psalm - Kapitel 109

Fluch den gottlosen Feinden

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. Gott, mein Ruhm, schweige nicht! 2 Denn sie haben ihr gottloses und falsches Maul gegen mich aufgetan und reden wider mich mit falscher Zunge; 3 und sie reden giftig wider mich allenthalben und streiten wider mich ohne Ursache. 4 Dafür, daß ich sie liebe, sind sie wider mich; ich aber bete. 5 Sie beweisen mir Böses um Gutes und Haß um Liebe. (Psalm 35.12) 6 Setze Gottlose über ihn; und der Satan müsse stehen zu seiner Rechten.
7 Wenn er gerichtet wird, müsse er verdammt ausgehen, und sein Gebet müsse Sünde sein. 8 Seiner Tage müssen wenige werden, und sein Amt müsse ein anderer empfangen. (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Kinder müssen Waisen werden und sein Weib eine Witwe. 10 Seine Kinder müssen in der Irre gehen und betteln und suchen, als die verdorben sind. 11 Es müsse der Wucherer aussaugen alles, was er hat; und Fremde müssen seine Güter rauben. 12 Und niemand müsse ihm Gutes tun, und niemand erbarme sich seiner Waisen. 13 Seine Nachkommen müssen ausgerottet werden; ihr Name werde im andern Glied vertilgt. 14 Seiner Väter Missetat müsse gedacht werden vor dem HERRN, und seiner Mutter Sünde müsse nicht ausgetilgt werden. (2. Mose 20.5) 15 Der HERR müsse sie nimmer aus den Augen lassen, und ihr Gedächtnis müsse ausgerottet werden auf Erden, (Sprüche 10.7) 16 darum daß er so gar keine Barmherzigkeit hatte, sondern verfolgte den Elenden und Armen und Betrübten, daß er ihn tötete. 17 Und er wollte den Fluch haben, der wird ihm auch kommen; er wollte den Segen nicht, so wird er auch ferne von ihm bleiben. 18 Er zog an den Fluch wie sein Hemd; der ist in sein Inwendiges gegangen wie Wasser, und wie Öl in seine Gebeine; (4. Mose 5.22) 19 So werde er ihm wie ein Kleid, das er anhabe, und wie ein Gürtel, mit dem er allewege sich gürte. 20 So geschehe denen vom HERRN, die mir zuwider sind und reden Böses wider meine Seele. 21 Aber du, Herr, HERR, sei du mit mir um deines Namens willen; denn deine Gnade ist mein Trost: errette mich!
22 Denn ich bin arm und elend; mein Herz ist zerschlagen in mir. 23 Ich fahre dahin wie ein Schatten, der vertrieben wird, und werde verjagt wie die Heuschrecken. 24 Meine Kniee sind schwach von Fasten, und mein Fleisch ist mager und hat kein Fett. 25 Und ich muß ihr Spott sein; wenn sie mich sehen, schütteln sie ihren Kopf. (Psalm 22.8) 26 Stehe mir bei, HERR, mein Gott! hilf mir nach deiner Gnade, 27 daß sie innewerden, daß dies sei deine Hand, daß du, HERR, solches tust. 28 Fluchen sie, so segne du. Setzen sie sich wider mich, so sollen sie zu Schanden werden; aber dein Knecht müsse sich freuen. (Matthäus 5.11) 29 Meine Widersacher müssen mit Schmach angezogen werden und mit ihrer Schande bekleidet werden wie ein Rock. (Psalm 35.26) 30 Ich will dem HERRN sehr danken mit meinem Munde und ihn rühmen unter vielen.
31 Denn er steht dem Armen zur Rechten, daß er ihm helfe von denen, die sein Leben verurteilen.

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.