zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 107

Danklied der Erlösten

1 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen, die erlöst sind durch den HERRN, die er aus der Not erlöst hat 3 und die er aus den Ländern zusammengebracht hat vom Aufgang, vom Niedergang, von Mitternacht und vom Meer. 4 Die irregingen in der Wüste, in ungebahntem Wege, und fanden keine Stadt, da sie wohnen konnten,
5 hungrig und durstig, und ihre Seele verschmachtete; 6 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er errettete sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 und führte sie einen richtigen Weg, daß sie gingen zur Stadt, da sie wohnen konnten: 8 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 daß er sättigt die durstige Seele und füllt die hungrige Seele mit Gutem. (Lukas 1.53) 10 Die da sitzen mußten in Finsternis und Dunkel, gefangen in Zwang und Eisen, 11 darum daß sie Gottes Geboten ungehorsam gewesen waren und das Gesetz des Höchsten geschändet hatten, 12 dafür ihr Herz mit Unglück geplagt werden mußte, daß sie dalagen und ihnen niemand half; 13 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 14 und führte sie aus der Finsternis und Dunkel und zerriß ihre Bande: 15 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 16 daß er zerbricht eherne Türen und zerschlägt eiserne Riegel. 17 Die Narren, so geplagt waren um ihrer Übertretung willen und um ihrer Sünden willen,
18 daß ihnen ekelte vor aller Speise und sie todkrank wurden; 19 die riefen zum HERRN in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten, (Psalm 107.6) 20 er sandte sein Wort und machte sie gesund und errettete sie, daß sie nicht starben: 21 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 22 und Dank opfern und erzählen seine Werke mit Freuden. (Psalm 50.14) 23 Die mit Schiffen auf dem Meer fuhren und trieben ihren Handel in großen Wassern;
24 die des HERRN Werke erfahren haben und seine Wunder im Meer, 25 wenn er sprach und einen Sturmwind erregte, der die Wellen erhob, 26 und sie gen Himmel fuhren und in den Abgrund fuhren, daß ihre Seele vor Angst verzagte, 27 daß sie taumelten und wankten wie ein Trunkener und wußten keinen Rat mehr; 28 die zum HERRN schrieen in ihrer Not, und er führte sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 29 und stillte das Ungewitter, daß die Wellen sich legten 30 und sie froh wurden, daß es still geworden war und er sie zu Lande brachte nach ihrem Wunsch: 31 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 32 und ihn bei der Gemeinde preisen und bei den Alten rühmen. 33 Er machte Bäche trocken und ließ Wasserquellen versiegen,
34 daß ein fruchtbar Land zur Salzwüste wurde um der Bosheit willen derer, die darin wohnten. 35 Er machte das Trockene wiederum wasserreich und im dürren Lande Wasserquellen 36 und hat die Hungrigen dahingesetzt, daß sie eine Stadt zurichten, da sie wohnen konnten, 37 und Äcker besäen und Weinberge pflanzen möchten und die jährlichen Früchte gewönnen. 38 Und er segnete sie, daß sie sich sehr mehrten, und gab ihnen viel Vieh. 39 Sie waren niedergedrückt und geschwächt von dem Bösen, das sie gezwungen und gedrungen hatte. 40 Er schüttete Verachtung auf die Fürsten und ließ sie irren in der Wüste, da kein Weg ist, 41 und schützte den Armen vor Elend und mehrte sein Geschlecht wie eine Herde. 42 Solches werden die Frommen sehen und sich freuen; und aller Bosheit wird das Maul gestopft werden. (Hiob 22.19-20) 43 Wer ist weise und behält dies? So werden sie merken, wie viel Wohltaten der HERR erzeigt.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.