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Psalm - Kapitel 107

Danklied der Erlösten

1 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen, die erlöst sind durch den HERRN, die er aus der Not erlöst hat 3 und die er aus den Ländern zusammengebracht hat vom Aufgang, vom Niedergang, von Mitternacht und vom Meer. 4 Die irregingen in der Wüste, in ungebahntem Wege, und fanden keine Stadt, da sie wohnen konnten,
5 hungrig und durstig, und ihre Seele verschmachtete; 6 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er errettete sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 und führte sie einen richtigen Weg, daß sie gingen zur Stadt, da sie wohnen konnten: 8 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 daß er sättigt die durstige Seele und füllt die hungrige Seele mit Gutem. (Lukas 1.53) 10 Die da sitzen mußten in Finsternis und Dunkel, gefangen in Zwang und Eisen, 11 darum daß sie Gottes Geboten ungehorsam gewesen waren und das Gesetz des Höchsten geschändet hatten, 12 dafür ihr Herz mit Unglück geplagt werden mußte, daß sie dalagen und ihnen niemand half; 13 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 14 und führte sie aus der Finsternis und Dunkel und zerriß ihre Bande: 15 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 16 daß er zerbricht eherne Türen und zerschlägt eiserne Riegel. 17 Die Narren, so geplagt waren um ihrer Übertretung willen und um ihrer Sünden willen,
18 daß ihnen ekelte vor aller Speise und sie todkrank wurden; 19 die riefen zum HERRN in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten, (Psalm 107.6) 20 er sandte sein Wort und machte sie gesund und errettete sie, daß sie nicht starben: 21 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 22 und Dank opfern und erzählen seine Werke mit Freuden. (Psalm 50.14) 23 Die mit Schiffen auf dem Meer fuhren und trieben ihren Handel in großen Wassern;
24 die des HERRN Werke erfahren haben und seine Wunder im Meer, 25 wenn er sprach und einen Sturmwind erregte, der die Wellen erhob, 26 und sie gen Himmel fuhren und in den Abgrund fuhren, daß ihre Seele vor Angst verzagte, 27 daß sie taumelten und wankten wie ein Trunkener und wußten keinen Rat mehr; 28 die zum HERRN schrieen in ihrer Not, und er führte sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 29 und stillte das Ungewitter, daß die Wellen sich legten 30 und sie froh wurden, daß es still geworden war und er sie zu Lande brachte nach ihrem Wunsch: 31 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 32 und ihn bei der Gemeinde preisen und bei den Alten rühmen. 33 Er machte Bäche trocken und ließ Wasserquellen versiegen,
34 daß ein fruchtbar Land zur Salzwüste wurde um der Bosheit willen derer, die darin wohnten. 35 Er machte das Trockene wiederum wasserreich und im dürren Lande Wasserquellen 36 und hat die Hungrigen dahingesetzt, daß sie eine Stadt zurichten, da sie wohnen konnten, 37 und Äcker besäen und Weinberge pflanzen möchten und die jährlichen Früchte gewönnen. 38 Und er segnete sie, daß sie sich sehr mehrten, und gab ihnen viel Vieh. 39 Sie waren niedergedrückt und geschwächt von dem Bösen, das sie gezwungen und gedrungen hatte. 40 Er schüttete Verachtung auf die Fürsten und ließ sie irren in der Wüste, da kein Weg ist, 41 und schützte den Armen vor Elend und mehrte sein Geschlecht wie eine Herde. 42 Solches werden die Frommen sehen und sich freuen; und aller Bosheit wird das Maul gestopft werden. (Hiob 22.19-20) 43 Wer ist weise und behält dies? So werden sie merken, wie viel Wohltaten der HERR erzeigt.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)