zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 106

Bußgebet im Blick auf Israels Geschichte

1 Halleluja! Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer kann die großen Taten des HERRN ausreden und alle seine löblichen Werke preisen? 3 Wohl denen, die das Gebot halten und tun immerdar recht! 4 HERR, gedenke mein nach der Gnade, die du dem Volk verheißen hast; beweise uns deine Hilfe,
5 daß wir sehen mögen die Wohlfahrt deiner Auserwählten und uns freuen, daß es deinem Volk wohl geht, und uns rühmen mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unsern Vätern; wir haben mißgehandelt und sind gottlos gewesen. (Daniel 9.5)
7 Unsre Väter in Ägypten wollten deine Wunder nicht verstehen; sie gedachten nicht an deine große Güte und waren ungehorsam am Meer, am Schilfmeer. (2. Mose 14.11-12) 8 Er half ihnen aber um seines Namens willen, daß er seine Macht bewiese. 9 Und er schalt das Schilfmeer: da ward's trocken, und führte sie durch die Tiefen wie in einer Wüste 10 und half ihnen von der Hand des, der sie haßte, und erlöste sie von der Hand des Feindes; 11 und die Wasser ersäuften ihre Widersacher, daß nicht einer übrig blieb. 12 Da glaubten sie an seine Worte und sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Aber sie vergaßen bald seiner Werke; sie warteten nicht auf seinen Rat.
14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Er aber gab ihnen ihre Bitte und sandte ihnen genug, bis ihnen davor ekelte. 16 Und sie empörten sich wider Mose im Lager, wider Aaron, den Heiligen des HERRN. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf und verschlang Dathan und deckte zu die Rotte Abirams, 18 und Feuer ward unter ihrer Rotte angezündet, die Flamme verbrannte die Gottlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und beteten an das gegossene Bild (2. Mose 32.1)
20 und verwandelten ihre Ehre in ein Gleichnis eines Ochsen, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Heilands, der so große Dinge in Ägypten getan hatte, (5. Mose 32.18) 22 Wunder im Lande Hams und schreckliche Werke am Schilfmeer. 23 Und er sprach, er wolle sie vertilgen, wo nicht Mose, sein Auserwählter, in den Riß getreten wäre vor ihm, seinen Grimm abzuwenden, auf daß er sie nicht gar verderbte. (Hesekiel 13.5) 24 und sie verachteten das liebe Land, sie glaubten seinem Wort nicht (4. Mose 14.2-4)
25 und murrten in ihren Hütten; sie gehorchten der Stimme des HERRN nicht. 26 Und er hob auf seine Hand wider sie, daß er sie niederschlüge in der Wüste 27 und würfe ihren Samen unter die Heiden und zerstreute sie in die Länder. 28 Und sie hingen sich an den Baal-Peor und aßen von den Opfern der toten Götzen (4. Mose 25.3) 29 und erzürnten ihn mit ihrem Tun; da brach auch die Plage unter sie. 30 Da trat Pinehas herzu und schlichtete die Sache; da ward der Plage gesteuert. 31 Das ward ihm gerechnet zur Gerechtigkeit für und für ewiglich. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn am Haderwasser, und Mose ging es übel um ihretwillen. (4. Mose 20.2) 33 Denn sie betrübten ihm sein Herz, daß ihm etliche Worte entfuhren. 34 Auch vertilgten sie die Völker nicht, wie sie doch der HERR geheißen hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28)
35 sondern sie mengten sich unter die Heiden und lernten derselben Werke 36 und dienten ihren Götzen; die wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Teufeln (3. Mose 18.21) 38 und vergossen unschuldig Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, die sie opferten den Götzen Kanaans, daß das Land mit Blutschulden befleckt ward; 39 und verunreinigten sich mit ihren Werken und wurden abgöttisch mit ihrem Tun. 40 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über sein Volk, und er gewann einen Greuel an seinem Erbe
41 und gab sie in die Hände der Heiden, daß über sie herrschten, die ihnen gram waren. (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde ängsteten sie; und sie wurden gedemütigt unter ihre Hände. 43 Er errettete sie oftmals; aber sie erzürnten ihn mit ihrem Vornehmen und wurden wenig um ihrer Missetat willen. 44 Und er sah ihre Not an, da er ihre Klage hörte,
45 und gedachte an seinen Bund, den er mit ihnen gemacht hatte; und es reute ihn nach seiner großen Güte, 46 und er ließ sie zur Barmherzigkeit kommen vor allen, die sie gefangen hatten. 47 Hilf uns, HERR, unser Gott, und bringe uns zusammen aus den Heiden, daß wir danken deinem heiligen Namen und rühmen dein Lob. (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36)
48 Gelobet sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit, und alles Volk spreche: Amen, halleluja! (1. Chronik 16.34-36) (Psalm 41.14)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.