zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 105

Preis Gottes aus der Geschichte Israels

1 Danket dem HERRN und predigt seinen Namen; verkündigt sein Tun unter den Völkern! (1. Chronik 16.8) (Jesaja 12.4) 2 Singet von ihm und lobet ihn; redet von allen seinen Wundern! 3 Rühmet seinen heiligen Namen; es freue sich das Herz derer, die den HERRN suchen! 4 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht, suchet sein Antlitz allewege! 5 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunder und der Gerichte seines Mundes, 6 ihr, der Same Abrahams, seines Knechtes, ihr Kinder Jakobs, seine Auserwählten! 7 Er ist der HERR, unser Gott; er richtet in aller Welt.
8 Er gedenkt ewiglich an seinen Bund, des Wortes, das er verheißen hat auf tausend Geschlechter, 9 den er gemacht hat mit Abraham, und des Eides mit Isaak; 10 und stellte es Jakob zu einem Rechte und Israel zum ewigen Bunde 11 und sprach: "Dir will ich das Land Kanaan geben, das Los eures Erbes," (1. Mose 12.7) 12 da sie wenig und gering waren und Fremdlinge darin. 13 Und sie zogen von Volk zu Volk, von einem Königreich zum andern Volk.
14 Er ließ keinen Menschen ihnen Schaden tun und strafte Könige um ihretwillen. (4. Mose 23.7) 15 "Tastet meine Gesalbten nicht an und tut meinen Propheten kein Leid!" 16 Und er ließ Teuerung ins Land kommen und entzog allen Vorrat des Brots. (1. Mose 41.54)
17 Er sandte einen Mann vor ihnen hin; Joseph ward zum Knecht verkauft. (1. Mose 37.28) 18 Sie zwangen seine Füße in den Stock, sein Leib mußte in Eisen liegen, 19 bis daß sein Wort kam und die Rede des HERRN ihn durchläuterte. 20 Da sandte der König hin und ließ ihn losgeben; der HERR über Völker hieß ihn herauslassen. (1. Mose 41.14) 21 Er setzte ihn zum Herrn über sein Haus, zum Herrscher über alle seine Güter, 22 daß er seine Fürsten unterwiese nach seiner Weise und seine Ältesten Weisheit lehrte. 23 Und Israel zog nach Ägypten, und Jakob ward ein Fremdling im Lande Hams. (1. Mose 46.1) 24 Und er ließ sein Volk sehr wachsen und machte sie mächtiger denn ihre Feinde. (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12)
25 Er verkehrte jener Herz, daß sie seinem Volk gram wurden und dachten, seine Knechte mit List zu dämpfen. 26 Er sandte seinen Knecht Mose, Aaron, den er erwählt hatte. 27 Dieselben taten seine Zeichen unter ihnen und seine Wunder im Lande Hams. (2. Mose 3.1) 28 Er ließ Finsternis kommen und machte es finster; und sie waren nicht ungehorsam seinen Worten. 29 Er verwandelte ihre Wasser in Blut und tötete ihre Fische. 30 Ihr Land wimmelte Frösche heraus in den Kammern ihrer Könige. 31 Er sprach: da kam Ungeziefer, Stechmücken in all ihr Gebiet. 32 Er gab ihnen Hagel zum Regen, Feuerflammen in ihrem Lande 33 und schlug ihre Weinstöcke und Feigenbäume und zerbrach die Bäume in ihrem Gebiet. 34 Er sprach: da kamen Heuschrecken und Käfer ohne Zahl. 35 Und sie fraßen alles Gras in ihrem Lande und fraßen die Früchte auf ihrem Felde. 36 Er schlug alle Erstgeburt in Ägypten, alle Erstlinge ihrer Kraft. 37 Und er führte sie aus mit Silber und Gold; und war kein Gebrechlicher unter ihren Stämmen. (2. Mose 12.35) 38 Ägypten ward froh, daß sie auszogen; denn ihre Furcht war auf sie gefallen. 39 Er breitete eine Wolke aus zur Decke und ein Feuer, des Nachts zu leuchten. (2. Mose 13.21) 40 Sie baten: da ließ er Wachteln kommen; und er sättigte sie mit Himmelsbrot. (2. Mose 16.13-15) (Johannes 6.31) 41 Er öffnete den Felsen: da floß Wasser heraus, daß Bäche liefen in der dürren Wüste. (2. Mose 17.6) 42 Denn er gedachte an sein heiliges Wort, das er Abraham, seinem Knecht, hatte geredet. 43 Also führte er sein Volk in Freuden und seine Auserwählten in Wonne
44 und gab ihnen die Länder der Heiden, daß sie die Güter der Völker einnahmen, 45 auf daß sie halten sollten seine Rechte und sein Gesetze bewahren. Halleluja!

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.