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Psalm - Kapitel 101

Ein Fürstengelübde

1 Ein Psalm Davids. Von Gnade und Recht will ich singen und dir, HERR, lobsagen. 2 Ich handle vorsichtig und redlich bei denen, die mir zugehören, und wandle treulich in meinem Hause. 3 Ich nehme mir keine böse Sache vor; ich hasse den Übeltäter und lasse ihn nicht bei mir bleiben. (Sprüche 20.8) (Sprüche 20.28) 4 Ein verkehrtes Herz muß von mir weichen; den Bösen leide ich nicht. 5 Der seinen Nächsten heimlich verleumdet, den vertilge ich; ich mag den nicht, der stolze Gebärde und hohen Mut hat. 6 Meine Augen sehen nach den Treuen im Lande, daß sie bei mir wohnen; und habe gerne fromme Diener. (Sprüche 22.11) 7 Falsche Leute halte ich nicht in meinem Hause; die Lügner gedeihen bei mir nicht. 8 Jeden Morgen will ich vertilgen alle Gottlosen im Lande, daß ich alle Übeltäter ausrotte aus der Stadt des HERRN. (Sprüche 20.26)

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Hosea - Kapitel 1

Ehe und Kinder Hoseas als Sinnbild für die Untreue Israels - Endzeitliche Gnade

1 Das Wort Jehovas, welches zu Hosea, dem Sohne Beeris, geschah in den Tagen Ussijas, Jothams, Ahas', Hiskias, der Könige von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Sohnes Joas', des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (Jesaja 1.1) (Amos 1.1) 2 Als Jehova anfing mit Hosea zu reden, da sprach Jehova zu Hosea: Gehe hin, nimm dir ein Hurenweib und Hurenkinder; denn das Land treibt beständig Hurerei, von Jehova hinweg. (Hosea 3.1) 3 Und er ging hin und nahm Gomer, die Tochter Diblaims; und sie ward schwanger und gebar ihm einen Sohn. 4 Und Jehova sprach zu ihm: Gib ihm den Namen Jisreel; denn noch um ein Kleines, so werde ich die Blutschuld von Jisreel an dem Hause Jehus heimsuchen und dem Königtum des Hauses Israel ein Ende machen. (2. Könige 10.30) 5 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich den Bogen Israels zerbrechen im Tale Jisreel. - 6 Und sie ward wiederum schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Gib ihr den Namen Lo-Ruchama; denn ich werde mich fortan des Hauses Israel nicht mehr erbarmen, daß ich ihnen irgendwie vergebe. (Hosea 2.3)