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Psalm - Kapitel 101

Ein Fürstengelübde

1 Ein Psalm Davids. Von Gnade und Recht will ich singen und dir, HERR, lobsagen. 2 Ich handle vorsichtig und redlich bei denen, die mir zugehören, und wandle treulich in meinem Hause. 3 Ich nehme mir keine böse Sache vor; ich hasse den Übeltäter und lasse ihn nicht bei mir bleiben. (Sprüche 20.8) (Sprüche 20.28) 4 Ein verkehrtes Herz muß von mir weichen; den Bösen leide ich nicht. 5 Der seinen Nächsten heimlich verleumdet, den vertilge ich; ich mag den nicht, der stolze Gebärde und hohen Mut hat. 6 Meine Augen sehen nach den Treuen im Lande, daß sie bei mir wohnen; und habe gerne fromme Diener. (Sprüche 22.11) 7 Falsche Leute halte ich nicht in meinem Hause; die Lügner gedeihen bei mir nicht. 8 Jeden Morgen will ich vertilgen alle Gottlosen im Lande, daß ich alle Übeltäter ausrotte aus der Stadt des HERRN. (Sprüche 20.26)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. (3. Mose 5.7) 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein. (Lukas 2.24)