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Prediger - Kapitel 9

Aufruf zur Freude trotz der Eitelkeit des Lebens

1 Denn ich habe solches alles zu Herzen genommen, zu forschen das alles, daß Gerechte und Weise und ihre Werke sind in Gottes Hand; kein Mensch kennt weder die Liebe noch den Haß irgend eines, den er vor sich hat. 2 Es begegnet dasselbe einem wie dem andern: dem Gerechten wie dem Gottlosen, dem Guten und Reinen wie dem Unreinen, dem, der opfert, wie dem, der nicht opfert; wie es dem Guten geht, so geht's auch dem Sünder; wie es dem, der schwört, geht, so geht's auch dem, der den Eid fürchtet. (Hiob 9.22) (Prediger 2.14) 3 Das ist ein böses Ding unter allem, was unter der Sonne geschieht, daß es einem geht wie dem andern; daher auch das Herz der Menschen voll Arges wird, und Torheit ist in ihrem Herzen, dieweil sie leben; darnach müssen sie sterben. (Prediger 8.11)
4 Denn bei allen Lebendigen ist, was man wünscht: Hoffnung; denn ein lebendiger Hund ist besser denn ein toter Löwe. 5 Denn die Lebendigen wissen, daß sie sterben werden; die Toten aber wissen nichts, sie haben auch keinen Lohn mehr, denn ihr Gedächtnis ist vergessen, 6 daß man sie nicht mehr liebt noch haßt noch neidet, und haben kein Teil mehr auf dieser Welt an allem, was unter der Sonne geschieht. 7 So gehe hin und iß dein Brot mit Freuden, trink deinen Wein mit gutem Mut; denn dein Werk gefällt Gott. (Prediger 5.17)
8 Laß deine Kleider immer weiß sein und laß deinem Haupt Salbe nicht mangeln. 9 Brauche das Leben mit deinem Weibe, das du liebhast, solange du das eitle Leben hast, das dir Gott unter der Sonne gegeben hat, solange dein eitel Leben währt; denn das ist dein Teil im Leben und in deiner Arbeit, die du tust unter der Sonne. (Sprüche 5.18) 10 Alles, was dir vor Handen kommt, zu tun, das tue frisch; denn bei den Toten, dahin du fährst, ist weder Werk, Kunst, Vernunft noch Weisheit.

Wertlosigkeit der Weisheit

11 Ich wandte mich und sah, wie es unter der Sonne zugeht, daß zum Laufen nicht hilft schnell zu sein, zum Streit hilft nicht stark sein, zur Nahrung hilft nicht geschickt sein, zum Reichtum hilft nicht klug sein; daß einer angenehm sei, dazu hilft nicht, daß er ein Ding wohl kann; sondern alles liegt an Zeit und Glück. (Jeremia 10.23)
12 Auch weiß der Mensch seine Zeit nicht; sondern, wie die Fische gefangen werden mit einem verderblichen Haken, und wie die Vögel mit einem Strick gefangen werden, so werden auch die Menschen berückt zur bösen Zeit, wenn sie plötzlich über sie fällt. 13 Ich habe auch diese Weisheit gesehen unter der Sonne, die mich groß deuchte:
14 daß eine kleine Stadt war und wenig Leute darin, und kam ein großer König und belagerte sie und baute große Bollwerke darum, 15 und ward darin gefunden ein armer, weiser Mann, der errettete dieselbe Stadt durch seine Weisheit; und kein Mensch gedachte desselben armen Mannes. 16 Da sprach ich: "Weisheit ist ja besser den Stärke; doch wird des Armen Weisheit verachtet und seinen Worten nicht gehorcht." 17 Der Weisen Worte, in Stille vernommen, sind besser denn der Herren Schreien unter den Narren. 18 Weisheit ist besser denn Harnisch; aber eine einziger Bube verderbt viel Gutes.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.