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Prediger - Kapitel 7

Von der wahren Weisheit

1 Ein guter Ruf ist besser denn gute Salbe, und der Tag des Todes denn der Tag der Geburt. (Sprüche 22.1) 2 Es ist besser in das Klagehaus gehen, denn in ein Trinkhaus; in jenem ist das Ende aller Menschen, und der Lebendige nimmt's zu Herzen. 3 Es ist Trauern besser als Lachen; denn durch Trauern wird das Herz gebessert. 4 Das Herz der Weisen ist im Klagehause, und das Herz der Narren im Hause der Freude. 5 Es ist besser hören das Schelten der Weisen, denn hören den Gesang der Narren.
6 Denn das Lachen der Narren ist wie das Krachen der Dornen unter den Töpfen; und das ist auch eitel. 7 Ein Widerspenstiger macht einen Weisen unwillig und verderbt ein mildtätiges Herz.
8 Das Ende eines Dinges ist besser denn sein Anfang. Ein geduldiger Geist ist besser denn ein hoher Geist. 9 Sei nicht schnellen Gemütes zu zürnen; denn Zorn ruht im Herzen eines Narren. (Jakobus 1.19) 10 Sprich nicht: Was ist's, daß die vorigen Tage besser waren als diese? denn du fragst solches nicht weislich. 11 Weisheit ist gut mit einem Erbgut und hilft, daß sich einer der Sonne freuen kann.
12 Denn die Weisheit beschirmt, so beschirmt Geld auch; aber die Weisheit gibt das Leben dem, der sie hat. (Sprüche 3.2) 13 Siehe an die Werke Gottes; denn wer kann das schlicht gerade machen, was er krümmt?
14 Am guten Tage sei guter Dinge, und den bösen Tag nimm auch für gut; denn diesen schafft Gott neben jenem, daß der Mensch nicht wissen soll, was künftig ist. 15 Allerlei habe ich gesehen in den Tagen meiner Eitelkeit. Da ist ein Gerechter, und geht unter mit seiner Gerechtigkeit; und ein Gottloser, der lange lebt in seiner Bosheit. (Psalm 73.12-13) (Prediger 8.14)
16 Sei nicht allzu gerecht und nicht allzu weise, daß du dich nicht verderbest. 17 Sei nicht allzu gottlos und narre nicht, daß du nicht sterbest zur Unzeit. 18 Es ist gut, daß du dies fassest und jenes auch nicht aus deiner Hand lässest; denn wer Gott fürchtet, der entgeht dem allem. 19 Die Weisheit stärkt den Weisen mehr denn zehn Gewaltige, die in der Stadt sind.
20 Denn es ist kein Mensch so gerecht auf Erden, daß er Gutes tue und nicht sündige. (Psalm 14.3) 21 Gib auch nicht acht auf alles, was man sagt, daß du nicht hören müssest deinen Knecht dir fluchen. 22 Denn dein Herz weiß, daß du andern oftmals geflucht hast. 23 Solches alles habe ich versucht mit Weisheit. Ich gedachte, ich will weise sein; sie blieb aber ferne von mir. 24 Alles, was da ist, das ist ferne und sehr tief; wer will's finden? 25 Ich kehrte mein Herz, zu erfahren und erforschen und zu suchen Weisheit und Kunst, zu erfahren der Gottlosen Torheit und Irrtum der Tollen,
26 und fand, daß bitterer sei denn der Tod ein solches Weib, dessen Herz Netz und Strick ist und deren Hände Bande sind. Wer Gott gefällt, der wird ihr entrinnen; aber der Sünder wird durch sie gefangen. (Sprüche 2.16) 27 Schau, das habe ich gefunden, spricht der Prediger, eins nach dem andern, daß ich Erkenntnis fände. 28 Und meine Seele sucht noch und hat's nicht gefunden: unter tausend habe ich einen Mann gefunden; aber ein Weib habe ich unter den allen nicht gefunden. 29 Allein schaue das: ich habe gefunden, daß Gott den Menschen hat aufrichtig gemacht; aber sie suchen viele Künste. (Sprüche 2.7)

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3. Mose - Kapitel 20

Gegen Götzendienst und Unzucht

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Und zu den Kindern Israel sollst du sprechen: Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, der von seinen Kindern dem Molech gibt, soll gewißlich getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen. 3 Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er von seinen Kindern dem Molech gegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen. 4 Und wenn das Volk des Landes seine Augen irgend verhüllt vor selbigem Manne, wenn er von seinen Kindern dem Molech gibt, so daß es ihn nicht tötet, 5 so werde ich mein Angesicht wider selbigen Mann richten und wider sein Geschlecht, und werde ihn und alle, die ihm nachhuren, um dem Molech nachzuhuren, ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. 6 Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. - (3. Mose 19.31) 7 So heiliget euch und seid heilig, denn ich bin Jehova, euer Gott; (3. Mose 19.2) 8 und beobachtet meine Satzungen und tut sie. Ich bin Jehova, der euch heiligt. (3. Mose 19.37) 9 Jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut ist auf ihm. (2. Mose 21.17) 10 Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit dem Weibe eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewißlich getötet werden. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Vaters liegt: er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt; beide sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. 12 Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide gewißlich getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf ihnen. 13 Und wenn ein Mann bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. 14 Und wenn ein Mann ein Weib nimmt und ihre Mutter, das ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, daß keine Schandtat in eurer Mitte sei. 15 Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, so soll er gewißlich getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen. 16 Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. 17 Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes; er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt in ihrer Krankheit und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. 19 Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt: sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen. 20 Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Oheims liegt, so hat er die Blöße seines Oheims aufgedeckt; sie sollen ihre Sünde tragen, kinderlos sollen sie sterben. 21 Und wenn ein Mann das Weib seines Bruders nimmt: das ist eine Unreinigkeit; er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt, sie sollen kinderlos sein. 22 Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun, damit euch das Land nicht ausspeie, wohin ich euch bringe, um darin zu wohnen. 23 und ihr sollt nicht wandeln in den Satzungen der Nationen, die ich vor euch vertreibe; denn alle jene Dinge haben sie getan, und sie sind mir zum Ekel geworden; 24 und ich habe zu euch gesagt: Ihr sollt ihr Land besitzen, und ich werde es euch zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin Jehova euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe. 25 Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen Vieh und dem unreinen, und zwischen dem unreinen Gevögel und dem reinen, und sollt euch selbst nicht zu einem Greuel machen durch das Vieh und durch das Gevögel und durch alles, was sich auf dem Erdboden regt, welches ich euch als unrein ausgesondert habe. (3. Mose 11.1) 26 Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich bin heilig, ich, Jehova; und ich habe euch von den Völkern abgesondert, um mein zu sein. 27 Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen. (2. Mose 22.17)