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Nehemia - Kapitel 7

Sicherung der Stadt

1 Da wir nun die Mauer gebaut hatten, hängte ich die Türen ein und wurden bestellt die Torhüter, Sänger und Leviten. 2 Und ich gebot meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Burgvogt zu Jerusalem (denn er war ein treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen andern), 3 und sprach zu Ihnen: Man soll die Tore Jerusalem nicht auftun, bis daß die Sonne heiß wird; und wenn man noch auf der Hut steht, soll man die Türen zuschlagen und verriegeln. Und es wurden Hüter bestellt aus den Bürgern Jerusalems, ein jeglicher auf seine Hut seinem Hause gegenüber.

Verzeichnis der aus Babel Zurückgekehrten

4 Die Stadt aber war weit von Raum und groß, aber wenig Volk darin, und die Häuser wurden nicht gebaut.
5 Und mein Gott gab mir ins Herz, daß ich versammelte die Ratsherren und die Obersten und das Volk, sie zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsregister derer, die vorhin heraufgekommen waren, und fand darin geschrieben:
6 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufgekommen sind aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte weggeführt, und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, (Esra 2.1)
7 und sind gekommen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahamani, Mardochai, Bilsan, Mispereth, Bigevai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volk Israel: 8 der Kinder Pareos waren zweitausend einhundert und zweiundsiebzig; 9 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 10 der Kinder Arah sechshundert und zweiundfünfzig; 11 der Kinder Pahath-Moab von den Kindern Jesua und Joab zweitausend achthundert und achtzehn; 12 der Kinder Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 13 der Kinder Satthu achthundert und fünfundvierzig; 14 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 15 der Kinder Binnui sechshundert und achtundvierzig; 16 der Kinder Bebai sechshundert und achtundzwanzig; 17 der Kinder Asgad zweitausend dreihundert und zweiundzwanzig; 18 der Kinder Adonikam sechshundert und siebenundsechzig; 19 der Kinder Bigevai zweitausend und siebenundsechzig; 20 der Kinder Adin sechshundert und fünfundfünzig; 21 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 22 der Kinder Hasum dreihundert und achtundzwanzig; 23 der Kinder Bezai dreihundert und vierundzwanzig; 24 der Kinder Hariph hundert und zwölf; 25 der Kinder von Gibeon fünfundneunzig; 26 der Männer von Bethlehem und Netopha hundert und achtundachtzig; 27 der Männer von Anathoth hundert und achtundzwanzig; 28 der Männer von Beth-Asmaveth zweiundvierzig; 29 der Männer von Kirjath-Jearim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 30 der Männer von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 31 der Männer von Michmas hundert und zweiundzwanzig; 32 der Männer von Beth-El und Ai hundert und dreiundzwanzig; 33 der Männer vom andern Nebo zweiundfünfzig; 34 der Kinder des andern Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 35 der Kinder Harim dreihundert und zwanzig; 36 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 37 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und einundzwanzig; 38 der Kinder von Seena dreitausend und neunhundert und dreißig; 39 Die Priester: der Kinder Jedaja, vom Hause Jesua, neunhundert und dreiundsiebzig;
40 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 41 der Kinder Pashur tausend zweihundert und siebenundvierzig; 42 der Kinder Harim tausend und siebzehn; 43 Die Leviten: der Kinder Jesua von Kadmiel, von den Kindern Hodavja, vierundsiebzig;
44 Die Sänger: der Kinder Asaph hundert und achtundvierzig;
45 Die Torhüter waren: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita, die Kinder Sobai, allesamt hundert und achtunddreißig;
46 Die Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth,
47 die Kinder Keros, die Kinder Sia, die Kinder Padon, 48 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Salmai, 49 die Kinder Hanan, die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, 50 die Kinder Reaja, die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, 51 die Kinder Gassam, die Kinder Usa, die Kinder Paseah, 52 die Kinder Besai, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 53 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 54 die Kinder Bazlith, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 55 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 56 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 57 Die Kinder der Knechte Salomos waren: die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Perida,
58 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 59 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder Amon. 60 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren dreihundert und zweiundneunzig; 61 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
62 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia und die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundvierzig; 63 Und von den Priestern waren die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillai, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward nach ihrem Namen genannt.
64 Diese suchten ihr Geburtsregister; und da sie es nicht fanden, wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum.
65 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hocheiligen, bis daß ein Priester aufkäme mit dem Licht und Recht. 66 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig,
67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert und fünfundvierzig Sänger und Sängerinnen. 68 Und sie hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere,

Freiwillige Beiträge zum Tempelbau

69 vierhundert und fünfunddreißig Kamele, sechstausend siebenhundert und zwanzig Esel.
70 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Werk. Der Landpfleger gab zum Schatz tausend Goldgulden, fünfzig Becken, fünfhundert und dreißig Priesterröcke. (Nehemia 7.65)
71 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Schatz fürs Werk zwanzigtausend Goldgulden, zweitausend und zweihundert Pfund Silber. 72 Und das andere Volk gab zwanzigtausend Goldgulden und zweitausend Pfund Silber und siebenundsechzig Priesterröcke. 73 Und die Priester und die Leviten, die Torhüter, die Sänger und die vom Volk und die Tempelknechte und ganz Israel setzten sich in ihre Städte.

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.