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Nehemia - Kapitel 4

Durchführung des Baus trotz der Bedrohung durch Feinde

1 Da aber Saneballat und Tobia und die Araber und Ammoniter und Asdoditer hörten, daß die Mauern zu Jerusalem zugemacht wurden und daß sie die Lücken hatten angefangen zu verschließen, wurden sie sehr zornig 2 und machten allesamt einen Bund zuhaufen, daß sie kämen und stritten wider Jerusalem und richteten darin Verwirrung an. 3 Wir aber beteten zu unserm Gott und stellten Hut gegen sie Tag und Nacht vor ihnen. 4 Und Juda sprach: Die Kraft der Träger ist zu schwach, und des Schuttes ist zu viel; wir können nicht an der Mauer bauen. 5 Unsre Widersacher aber gedachten: Sie sollen's nicht wissen noch sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erwürgen und das Werk hindern. 6 Da aber die Juden, die neben ihnen wohnten, kamen, und sagten's uns wohl zehnmal, aus allen Orten, da sie um uns wohnten,
7 da stellte ich unten an die Orte hinter der Mauer in die Gräben das Volk nach ihren Geschlechtern mit ihren Schwertern, Spießen und Bogen. 8 Und ich besah es und machte mich auf und sprach zu den Ratsherren und Obersten und dem andern Volk: Fürchtet euch nicht vor ihnen; gedenkt an den großen, schrecklichen HERRN und streitet für eure Brüder, Söhne, Töchter, Weiber und Häuser! (Nehemia 1.5) 9 Da aber unsre Feinde hörten, daß es uns kund war geworden und Gott ihren Rat zunichte gemacht hatte, kehrten wir alle wieder zur Mauer, ein jeglicher zu seiner Arbeit. (Hiob 5.12)
10 Und es geschah von hier an, daß der Jünglinge die Hälfte taten die Arbeit, die andere Hälfte hielten die Spieße, Schilde, Bogen und Panzer. Und die Obersten standen hinter dem ganzen Hause Juda, 11 die da bauten an der Mauer. Und die da Last trugen von denen, die ihnen aufluden, mit einer Hand taten sie die Arbeit, und mit der andern hielten sie die Waffe. 12 Und ein jeglicher, der da baute, hatte sein Schwert an seine Lenden gegürtet und baute also; und der mit der Posaune blies, war neben mir. 13 Und ich sprach zu den Ratsherren und Obersten und zum andern Volk: Das Werk ist groß und weit, und wir sind zerstreut auf der Mauer, ferne voneinander.
14 An welchem Ort ihr nun die Posaune tönen hört, dahin versammelt euch zu uns.Unser Gott wird für uns streiten. 15 So arbeiteten wir am Werk, und ihre Hälfte hielt die Spieße von dem Aufgang der Morgenröte, bis die Sterne hervorkamen. 16 Auch sprach ich zu der Zeit zum Volk: Ein jeglicher bleibe mit seinen Leuten über Nacht zu Jerusalem, daß sie uns des Nachts der Hut und des Tages der Arbeit warten.
17 Aber ich und meine Brüder und meine Leute und die Männer an der Hut hinter mir, wir zogen unsere Kleider nicht aus; ein jeglicher ließ das Baden anstehen.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)