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Nehemia - Kapitel 2

Nehemia erlangt vom König die Erlaubnis, nach Jerusalem zu reisen

1 Im Monat Nisan des zwanzigsten Jahre des Königs Arthahsastha, da Wein vor ihm stand, hob ich den Wein auf und gab dem König; und ich sah traurig vor ihm. 2 Da sprach der König zu mir: Warum siehst du so übel? Du bist ja nicht krank? Das ist's nicht, sondern du bist schwermütig. Ich aber fürchtete mich gar sehr 3 und sprach zu dem König: Der König lebe ewiglich! Sollte ich nicht übel sehen? Die Stadt da das Begräbnis meiner Väter ist, liegt wüst, und ihre Tore sind mit Feuer verzehrt. 4 Da sprach der König: Was forderst du denn? da betete ich zu dem Gott des Himmels 5 und sprach zum König: Gefällt es dem König und ist dein Knecht angenehm vor dir, so wollest du mich senden nach Juda zu der Stadt des Begräbnisses meiner Väter, daß ich sie baue. 6 Und der König sprach zu mir und die Königin, die neben ihm saß: Wie lange wird deine Reise währen, und wann wirst du wiederkommen? Und es gefiel dem König, daß er mich hinsendete. Und ich setzte ihm eine bestimmte Zeit
7 und sprach zum König: Gefällt es dem König, so gebe man mir Briefe an die Landpfleger jenseit des Wassers, daß sie mich hinübergeleiten, bis ich komme nach Juda, 8 und Briefe an Asaph den Holzfürsten Forstmeister des Königs, daß er mir Holz gebe zu Balken der Pforten an der Burg beim Tempel und zu der Stadtmauer und zum Hause, da ich einziehen soll. Und der König gab mir nach der guten Hand meines Gottes über mir. 9 Und da ich kam zu den Landpflegern jenseit des Wassers, gab ich ihnen des Königs Briefe. Und der König sandte mit mir Hauptleute und Reiter. 10 Da aber das hörten Saneballat, der Horoniter, und Tobia, der ammonitische Knecht, verdroß es sie sehr, daß ein Mensch gekommen wäre, der Gutes suchte für die Kinder Israel.

Nehemia untersucht den Zustand der Mauern Jerusalems

11 Und da ich gen Jerusalem kam und drei Tage da gewesen war,
12 machte ich mich des Nachts auf und wenig Männer mit mir (denn ich sagte keinem Menschen, was mir mein Gott eingegeben hatte zu tun an Jerusalem), und war kein Tier mit mir, ohne das, darauf ich ritt. 13 Und ich ritt zum Taltor aus bei der Nacht und gegen den Drachenbrunnen und an das Misttor; und es tat mir wehe, daß die Mauern Jerusalems eingerissen waren und die Tore mit Feuer verzehrt. 14 Und ging hinüber zu dem Brunnentor und zu des Königs Teich; und war da nicht Raum meinem Tier, daß es unter mir hätte gehen können. (Nehemia 3.15) 15 Da zog ich bei Nacht den Bach hinan; und es tat mir wehe, die Mauern also zu sehen. Und kehrte um und kam zum Taltor wieder heim. 16 Und die Obersten wußten nicht, wo ich hinging oder was ich machte; denn ich hatte bis daher den Juden und den Priestern, den Ratsherren und den Obersten und den andern, die am Werk arbeiteten, nichts gesagt.
17 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seht das Unglück, darin wir sind, daß Jerusalem wüst liegt und seine Tore sind mit Feuer verbrannt. Kommt, laßt uns die Mauern Jerusalems bauen, daß wir nicht mehr eine Schmach seien! 18 Und sagte ihnen an die Hand meines Gottes, die gut über mir war, dazu die Worte des Königs, die er zu mir geredet hatte. Und sie sprachen: So laßt uns auf sein und bauen! Und ihre Hände wurden gestärkt zum Guten. 19 Da aber das Saneballat, der Horoniter und Tobia, der ammonitische Knecht, und Gesem, der Araber, hörten, spotteten sie unser und verachteten uns und sprachen: Was ist das, das ihr tut? Wollt ihr von dem König abfallen?
20 Da antwortete ich ihnen und sprach: Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen; denn wir, seine Knechte, haben uns aufgemacht und bauen. Ihr aber habt kein Teil noch Recht noch Gedächtnis in Jerusalem. (Epheser 2.12)

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)