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Nehemia - Kapitel 2

Nehemia erlangt vom König die Erlaubnis, nach Jerusalem zu reisen

1 Im Monat Nisan des zwanzigsten Jahre des Königs Arthahsastha, da Wein vor ihm stand, hob ich den Wein auf und gab dem König; und ich sah traurig vor ihm. 2 Da sprach der König zu mir: Warum siehst du so übel? Du bist ja nicht krank? Das ist's nicht, sondern du bist schwermütig. Ich aber fürchtete mich gar sehr 3 und sprach zu dem König: Der König lebe ewiglich! Sollte ich nicht übel sehen? Die Stadt da das Begräbnis meiner Väter ist, liegt wüst, und ihre Tore sind mit Feuer verzehrt. 4 Da sprach der König: Was forderst du denn? da betete ich zu dem Gott des Himmels 5 und sprach zum König: Gefällt es dem König und ist dein Knecht angenehm vor dir, so wollest du mich senden nach Juda zu der Stadt des Begräbnisses meiner Väter, daß ich sie baue. 6 Und der König sprach zu mir und die Königin, die neben ihm saß: Wie lange wird deine Reise währen, und wann wirst du wiederkommen? Und es gefiel dem König, daß er mich hinsendete. Und ich setzte ihm eine bestimmte Zeit
7 und sprach zum König: Gefällt es dem König, so gebe man mir Briefe an die Landpfleger jenseit des Wassers, daß sie mich hinübergeleiten, bis ich komme nach Juda, 8 und Briefe an Asaph den Holzfürsten Forstmeister des Königs, daß er mir Holz gebe zu Balken der Pforten an der Burg beim Tempel und zu der Stadtmauer und zum Hause, da ich einziehen soll. Und der König gab mir nach der guten Hand meines Gottes über mir. 9 Und da ich kam zu den Landpflegern jenseit des Wassers, gab ich ihnen des Königs Briefe. Und der König sandte mit mir Hauptleute und Reiter. 10 Da aber das hörten Saneballat, der Horoniter, und Tobia, der ammonitische Knecht, verdroß es sie sehr, daß ein Mensch gekommen wäre, der Gutes suchte für die Kinder Israel.

Nehemia untersucht den Zustand der Mauern Jerusalems

11 Und da ich gen Jerusalem kam und drei Tage da gewesen war,
12 machte ich mich des Nachts auf und wenig Männer mit mir (denn ich sagte keinem Menschen, was mir mein Gott eingegeben hatte zu tun an Jerusalem), und war kein Tier mit mir, ohne das, darauf ich ritt. 13 Und ich ritt zum Taltor aus bei der Nacht und gegen den Drachenbrunnen und an das Misttor; und es tat mir wehe, daß die Mauern Jerusalems eingerissen waren und die Tore mit Feuer verzehrt. 14 Und ging hinüber zu dem Brunnentor und zu des Königs Teich; und war da nicht Raum meinem Tier, daß es unter mir hätte gehen können. (Nehemia 3.15) 15 Da zog ich bei Nacht den Bach hinan; und es tat mir wehe, die Mauern also zu sehen. Und kehrte um und kam zum Taltor wieder heim. 16 Und die Obersten wußten nicht, wo ich hinging oder was ich machte; denn ich hatte bis daher den Juden und den Priestern, den Ratsherren und den Obersten und den andern, die am Werk arbeiteten, nichts gesagt.
17 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seht das Unglück, darin wir sind, daß Jerusalem wüst liegt und seine Tore sind mit Feuer verbrannt. Kommt, laßt uns die Mauern Jerusalems bauen, daß wir nicht mehr eine Schmach seien! 18 Und sagte ihnen an die Hand meines Gottes, die gut über mir war, dazu die Worte des Königs, die er zu mir geredet hatte. Und sie sprachen: So laßt uns auf sein und bauen! Und ihre Hände wurden gestärkt zum Guten. 19 Da aber das Saneballat, der Horoniter und Tobia, der ammonitische Knecht, und Gesem, der Araber, hörten, spotteten sie unser und verachteten uns und sprachen: Was ist das, das ihr tut? Wollt ihr von dem König abfallen?
20 Da antwortete ich ihnen und sprach: Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen; denn wir, seine Knechte, haben uns aufgemacht und bauen. Ihr aber habt kein Teil noch Recht noch Gedächtnis in Jerusalem. (Epheser 2.12)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.