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Nehemia - Kapitel 10

Das Volk verpflichtet sich zur Beobachtung des Gesetzes

1 Und in diesem allem machen wir einen festen Bund und schreiben und lassen's unsere Fürsten, Leviten und Priester versiegeln. 2 Die Versiegler aber waren: Nehemia, der Landpfleger, der Sohn Hachaljas, und Zedekia, 3 Seraja, Asarja, Jeremia, 4 Pashur, Amarja, Malchia, 5 Hattus, Sebanja, Malluch, 6 Harim, Meremoth, Obadja, 7 Daniel, Ginthon, Baruch, 8 Mesullam, Abia, Mijamin, 9 Maasja, Bilgai und Semaja, das waren die Priester; 10 die Leviten aber waren: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Kindern Henadads, Kadmiel
11 und ihre Brüder: Sechanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan, 12 Micha, Rehob, Hasabja, 13 Sakkur, Serebja, Sebanja, 14 Hodia, Bani und Beninu; 15 die Häupter im Volk waren: Pareos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani, (Esra 2.3) (Esra 2.6)
16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigevai, Adin, 18 Ater, Hiskia, Assur, 19 Hodia, Hasum, Bezai, 20 Hariph, Anathoth, Nobai, 21 Magpias, Mesullam, Hesir, 22 Mesesabeel, Zadok, Jaddua, 23 Pelatja, Hanan, Anaja, 24 Hosea, Hananja, Hassub, 25 Halohes, Pilha, Sobek, 26 Rehum, Hasabna, Maaseja, 27 Ahia, Hanan, Anan, 28 Malluch, Harim und Baana. 29 Und das andere Volk, Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelknechte und alle, die sich von den Völker in den Landen abgesondert hatten zum Gesetz Gottes, samt ihren Weibern, Söhnen und Töchtern, alle, die es verstehen konnten, (Esra 2.70)
30 hielten sich zu ihren Brüdern, den Mächtigen, und kamen, daß sie schwuren und sich mit einem Eide verpflichteten, zu wandeln im Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben ist, daß sie es hielten und tun wollten nach allen Geboten, Rechten und Sitten des HERRN, unsers Herrschers; 31 und daß wir den Völkern im Lande unsere Töchter nicht geben noch ihre Töchter unsern Söhnen nehmen wollten;
32 auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Getreide zu verkaufen, daß wir nichts von ihnen nehmen wollten am Sabbat und den Heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr von aller Hand Beschwerung freilassen wollten. (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5)
33 Und wir legten ein Gebot auf uns, daß wir jährlich einen dritten Teil eines Silberlings gäben zum Dienst im Hause unsers Gottes,
34 nämlich zu Schaubrot, zu täglichem Speisopfer, zum täglichen Brandopfer, zum Opfer des Sabbats, der Neumonde und Festtage und zu dem Geheiligten und zum Sündopfer, damit Israel versöhnt werde, und zu allem Geschäft im Hause unsers Gottes. 35 Und wir warfen das Los unter den Priestern, Leviten und dem Volk um das Opfer des Holzes, das man zum Hause unsers Gottes bringen sollte jährlich nach unsern Vaterhäusern auf bestimmte Zeit, zu brennen auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie es im Gesetz geschrieben steht. (3. Mose 6.5)
36 Und wir wollen jährlich bringen die Erstlinge unsers Landes und die Erstlinge aller Früchte auf allen Bäumen zum Hause des HERRN; (2. Mose 23.19)
37 und die Erstlinge unsrer Söhne und unsres Viehs, wie es im Gesetz geschrieben steht, und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe wollen wir zum Hause unsres Gottes bringen den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. (2. Mose 13.2)
38 Auch wollen wir bringen das Erste unsres Teiges und unsre Hebopfer und Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl den Priestern in die Kammern am Hause unsres Gottes und den Zehnten unsres Landes den Leviten, daß die Leviten den Zehnten haben in allen Städten unsres Ackerwerks. (4. Mose 18.21)
39 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll mit den Leviten sein, wenn sie den Zehnten nehmen, daß die Leviten den Zehnten ihrer Zehnten heraufbringen zum Hause unsres Gottes in die Kammern im Vorratshause. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28) 40 Denn die Kinder Israel und die Kinder Levi sollen die Hebe des Getreides, Mosts und Öls herauf in die Kammern bringen. Daselbst sind die Gefäße des Heiligtums und die Priester, die da dienen, und die Torhüter und Sänger. So wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen.

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3. Mose - Kapitel 24

Verordnungen über die Leuchter und Schaubrote

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig. (2. Mose 27.20) 3 Außerhalb des Vorhangs des Zeugnisses, im Zelte der Zusammenkunft, soll Aaron sie zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova beständig: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen beständig vor Jehova zurichten. 5 Und du sollst Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen: von zwei Zehnteln soll ein Kuchen sein. 6 Und du sollst sie in zwei Schichten legen, sechs in eine Schicht, auf den reinen Tisch vor Jehova. (2. Mose 25.30) 7 Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brote zum Gedächtnis sein, ein Feueropfer dem Jehova. 8 Sabbathtag für Sabbathtag soll es beständig vor Jehova zurichten: ein ewiger Bund von seiten der Kinder Israel. 9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es essen an heiligem Orte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas soll es ihm gehören: eine ewige Satzung.

Gesetz über Gotteslästerung, Totschlag und Körperverletzung

10 Und der Sohn eines israelitischen Weibes - er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes - ging aus unter die Kinder Israel; und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager. 11 Und der Sohn des israelitischen Weibes lästerte den Namen Jehovas und fluchte ihm; und sie brachten ihn zu Mose. Der Name seiner Mutter aber war Schelomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. (3. Mose 24.16) 12 Und sie legten ihn in Gewahrsam, damit ihnen nach dem Munde Jehovas beschieden werde. (4. Mose 15.34) 13 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 14 Führe den Flucher außerhalb des Lagers; und alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 15 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn irgend jemand seinem Gott flucht, so soll er seine Sünde tragen. 16 Und wer den Namen Jehovas lästert, soll gewißlich getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; wie der Fremdling, so der Eingeborene: wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden. (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so soll er gewißlich getötet werden. (2. Mose 21.12) 18 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben. 19 Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden: (2. Mose 21.23-25) 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werden. 21 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden. 22 Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jehova, euer Gott. - (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Und Mose redete zu den Kindern Israel, und sie führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn; und die Kinder Israel taten, wie Jehova dem Mose geboten hatte. (4. Mose 15.36)